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2. Beratung und Verfahren zur Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf und Gestaltung von Förderprozessen

Verfahrensüberblick

Sonderpädagogische Beratung

Sonderpädagogische Diagnostik

Gestaltung von Förderprozessen

Projekt Sonderpädagogische Diagnostik und Gestaltung von Förderprozessen

Seit der Schulgesetznovelle von 2023 ist Inklusion ein fester Bestandteil von Schulentwicklungsprozessen an allen Schulen (§ 1 Absatz 7 SächsSchulG) und der Anspruch auf sonderpädagogische Förderung (§ 4c Absatz 1 SächsSchulG) sowohl an Förderschulen als auch an Grund-, Gemeinschafts- und Oberschulen, an Gymnasien bzw. berufsbildenden Schulen verbindlich geregelt. Der Zugang zu und die aktive Teilhabe an Bildung für alle Schülerinnen und Schüler stellt Lehrkräfte sowie Schulleiterinnen und Schulleiter aller Schularten, insbesondere aber die Lehrkräfte an Förderschulen, den MSD sowie die Schulaufsicht weiterhin vor vielfältige Herausforderungen in der Beratung, der Durchführung des Verfahrens zur Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf sowie der Gestaltung von Förderprozessen. 

Bereits die Veröffentlichung des Handbuchs Förderdiagnostik (2005) stieß im Freistaat Sachsen eine wissenschaftsbasierte Neuausrichtung der sonderpädagogischen Diagnostik und Förderung (Förderdiagnostik) an. Auf Grundlage dieser Maßgaben wurde in den vergangenen Jahren auf verschiedenen Ebenen und unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen kontinuierlich an der Qualitätssicherung und -entwicklung in diesem Bereich gearbeitet. Dies betrifft u. a. Prozesse wie

  • die Einführung der Beratung durch eine Förderschule gemäß § 13 Absatz 2 SOFS (2014),
  • die Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Verfahrens zur Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf durch die Universität Leipzig, Institut für Förderpädagogik (2016),
  • die Bereitstellung landesweit einheitlicher Testverfahren  und -materialien für alle Förderschwerpunkte, einschließlich der Durchführung notwendiger Fortbildungen (beginnend 2017),
  • die Einrichtung des MSD an Förderschulen durch die Schulaufsichtsbehörde, der gemäß § 13 Absatz 1 SOFS mit der Durchführung des Verfahrens zur Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf beauftragt ist (2018),
  • die Festlegungen der Schulaufsicht hinsichtlich eines landesweit einheitlichen Vorgehens im Verfahren zur Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf, einschließlich der Nutzung einheitlicher Formblätter (beginnend im Schuljahr 2019/2020).
  • Stärkung des präventiven Ansatzes an Grund-, Gemeinschafts-, Oberschulen sowie Gymnasien (Veröffentlichung von Publikationen, Fortbildungen)

Alle diese Maßnahmen haben Entwicklungen angestoßen, bedürfen aber weiterhin der kritischen fachlichen Auseinandersetzung.

Ziel des Projektes Sonderpädagogische Diagnostik und Gestaltung von Förderprozessen (2020 - 2024) war eine grundlegende Weiterentwicklung der Förderdiagnostik in Sachsen sowie die Bereitstellung geeigneter Materialien.

Über einen Zeitraum von ca. vier Jahren wurden in zwei Teilprojekten in enger Kooperation u. a. mit der Expertise

  • aus der schulischen Praxis, 
  • des Instituts für Förderpädagogik der Universität Leipzig, 
  • des LaSuB des SMK und des SMS

folgende Teilziele umgesetzt:

Sonderpädagogische Diagnostik und Gestaltung von Förderprozessen
Teilprojekt I: Webseite Förderdiagnostik Teilprojekt II: Fachverfahren DigiDuF
  • Aktualisierung wissenschaftlicher, schulrechtlicher und schulfachlicher Inhalte im Rahmen sonderpädagogischer Beratung, Diagnostik und Gestaltung von Förderprozessen
  • Erweiterung um relevante Aspekte der (sonder-)pädagogischen Diagnostik und Förderung
  • Erstellung und Überarbeitung von Unterstützungsmaterialien für die (sonder-)pädagogische Beratung, Diagnostik und Förderung
  • einheitliche Verfahrenssteuerung in Sachsen 
  • Effektivierung der Arbeitsabläufe und Kommunikation
  • Nutzung einheitlicher Dokumentvorlagen
  • datenschutzsicherer Versand und Austausch von Dokumenten
  • Schnittstellen zu vorhandenen Datenbanken (SaxSVS, Sächsische Schuldatenbank) und zur elektronischen Aktenführung des LaSuB (VIS.SAX)

Die Ergebnisse von Teilprojekt I spiegeln die Struktur und den Inhalt dieser Webseite wieder. Nutzerinnen und Nutzer finden hier allgemeine Hinweise zu den theoretischen Grundlagen und Praxishinweise in Bezug auf folgende inhaltliche Schwerpunkte:

Sonderpädagogische Beratung
  • Einordnung 
  • Prinzipien, Rahmenbedingungen, Methodik
  • Formen sonderpädagogischer Beratung 
  • Beratung mit Schülerinnen und Schülern
Sonderpädagogische Diagnostik
  • Organisationsformen     
  • Anamnese, Fragestellungen und Hypothesen    
  • Diagnostische Verfahren
  • Interpretation und Analyse
  • Förderpädagogisches Gutachten
  • Förderausschuss    
Gestaltung von Förderprozessen
  • Kooperative Förderplanung        
  • Prozessbegleitende Diagnostik  
  • Entwicklungsberichte    

Darüber hinaus werden spezifische Hinweise zur Beratung, Diagnostik und Förderung für alle Förderschwerpunkte und spezifische Bereiche sowie bei Kindern mit besonderen Bedürfnissen aufgeführt:

Förderschwerpunkte:

Bereiche:

Besondere Bedürfnisse:

Zudem werden unter dem Punkt Unterstützungssysteme schulische und außerschulische Kooperationspartner aufgeführt, die im Rahmen der Beratung und des Verfahrens zur Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf sowie im Rahmen (sonder-)pädagogischer Förderung relevant sein können. 

Das Teilprojekt II umfasst die Digitalisierung des Verfahrens zur sonderpädagogischen Diagnostik und Förderung (DigiDuF). Es ermöglicht die digitale Bearbeitung der notwendigen Formblätter sowie deren digitale Weiterleitung zwischen den beteiligten Institutionen:

  • Stammschule
  • Mobiler Sonderpädagogischer Dienst
  • Landesamt für Schule und Bildung 

Im Vorfeld der Digitalisierung wurden sowohl alle vorhandenen Formblätter als auch der gesamte Ablauf zur Beratung und zum Verfahren zur Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf überprüft und landesweit vereinheitlicht. Eine Reduzierung der Anzahl der Formblätter sowie die Praktikabilität der Formularstruktur im Hinblick auf die digitale Nutzung standen dabei im Vordergrund. Mit Veröffentlichung der VwV Muster Beratung und sonderpädagogischer Förderbedarf zum 01.09.2023 wurden die überarbeiteten Formblätter für alle allgemeinbildenden Schulen in Sachsen verbindlich.

In den nachfolgenden Unterpunkten werden der Verfahrensablauf vorgestellt, Aufbau und Funktion des Fachverfahrens DigiDuF erläutert sowie Hinweise zum Thema „Übergänge“ gegeben.

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