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Sonderpädagogischer Förderbedarf

Pädagogische Förderung steht jedem Kind und Jugendlichen zu. Sie ist ein durchgängiges Prinzip und damit immanenter Bestandteil unseres Bildungssystems. Sie setzt dort an, wo es darauf ankommt, in einer heterogenen Gemeinschaft den unterschiedlichen Anforderungen und Bedarfen von Schülerinnen und Schülern zu entsprechen. Wenn jedoch die Möglichkeiten der pädagogischen Förderung an Schulen sowie schulische und außerschulische Ressourcen und Hilfen nicht mehr ausreichen, kann sonderpädagogische Förderung notwendig werden.
 
Ein sonderpädagogischer Förderbedarf ist bei Kindern und Jugendlichen anzunehmen, 

  • die in ihren Bildungs-, Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten langandauernd so beeinträchtigt sind, dass sie im Unterricht der Regelschule ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden können. 
  • wenn alle Fördermaßnahmen an der Regelschule ausgeschöpft wurden, d. h. wenn alle gezielten und individuellen Hilfen erfolglos geblieben sind.

Die rechtliche Definition des Anspruches auf sonderpädagogische Förderung ist im Sächsischen Schulgesetz (§ 4c Absatz 1 SächsSchulG) verankert:

„Schüler, die in ihren Bildungs-, Entwicklungs- oder Lernmöglichkeiten derart beeinträchtigt sind, dass bei ihnen Anhaltspunkte für einen sonderpädagogischen Förderbedarf vorliegen, haben nach Maßgabe der Absätze 2 bis 6 Anspruch auf sonderpädagogische Förderung.“

Sonderpädagogischer Förderbedarf kann demnach als eine Art Zuschreibung angesehen werden, welche von außen vorgenommen wird, um einen geeigneten Förderort sowie Art, Umfang und Ziele der Förderung zu definieren und Ressourcen zur Verfügung zu stellen. 
In Sachsen differenziert man derzeit zwischen sieben verschiedenen sonderpädagogischen Förderbedarfen (§ 4c Absatz 2 SächsSchulG): 

Sprache 
Lernen
emotionale und soziale Entwicklung
körperliche und motorische Entwicklung
geistige Entwicklung
Hören
Sehen

Zudem finden Schülerinnen und Schüler mit einer Diagnose im Autismus-Spektrum sowie kranke Schülerinnen und Schüler insbesondere mit Blick auf den Förderort besondere Beachtung. Die verschiedenen sonderpädagogischen Förderbedarfe verweisen auf unterschiedliche Bildungsvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler, die ebenso Auswirkungen auf die Bildungsziele haben.
 
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf können grundsätzlich an einer Regelschule oder einer Förderschule unterrichtet werden. Dabei übernimmt die Förderschule zwei wesentliche Aufgaben:

  • Sie vermittelt zum einen Schülerinnen und Schülern „eine den Bedürfnissen […] entsprechende Erziehung, Bildung und Ausbildung“ mit den primären Zielen der Selbstständigkeit, umfassenden Teilhabe, Vorbereitung auf eine berufliche Tätigkeit sowie der „Eingliederung oder Wiedereingliederung der Schülerinnen und Schüler in eine der anderen allgemeinbildenden Schulen“ (§ 2 SOFS) mithilfe förderpädagogischer Maßnahmen. Je nach Förderschwerpunkt wird diese Aufgabe an den verschiedenen Förderschularten (§§ 3 bis 10 SOFS) unterschiedlich gestaltet. 
  • Sie berät und unterstützt andererseits andere allgemeinbildende Schulen bei der Unterrichtung von Schülerinnen und Schüler mit einem möglichen oder festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf (§ 2 SOFS). Sie stellt dabei ihre sonderpädagogische Kompetenz in Form von Beratungs- und Diagnostikleistungen sowie für die inklusive Unterrichtung zur Verfügung.

Die Verknüpfung von Diagnostik und Förderung ist notwendig, um Maßnahmen und Prozesse der Förderung individuumszentriert anzuregen, zu begründen, effektiv zu gestalten und auszuwerten (vgl. Handreichung: Förderung der emotionalen und sozialen Entwicklung an allgemeinbildenden Schulen 2018, S. 19). Nitz et al. (2024) verweisen in diesem Zusammenhang auf einen mehrstufigen Förderansatz (MTSS) als eine Art Rahmenmodell, in dem Maßnahmen und Diagnostik miteinander kombiniert werden, um pädagogisches Handeln aufeinander abstimmen zu können (S. 4). Diese Form eines mehrstufigen Förderansatzes spiegelt sich in den Präventionsebenen wieder und verweist auf die Differenzierung zwischen pädagogischen und sonderpädagogischen Förderbedarfen, wobei die Grenzen zwischen den Ebenen aufgrund der individuellen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler nicht immer trennscharf gezogen werden können:

Ebenen Förderung: Erste Ebene, allgemeine Förderung aller Schüler Zweite Ebene, zielgerichtete Förderung ausgewählter Schüler Dritte Ebene, unbedingte, zielgerichtete Förderung einzelner Schüler Vierte Ebene, sonderpädagogische Förderung von Schülern
Abbildung: Ebenen (sonder-)pädagogischer Förderung (Präventionsebenen)  
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