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Sonderpädagogische Beratung im Förderschwerpunkt Hören

Schnittstelle pädagogischer und sonderpädagogischer Förderbedarf: Indikatoren für einen sonderpädagogischen Förderbedarf im Förderschwerpunkt Hören

Icon Förderdiagnostik Beratung Hören

Sonderpädagogischer Förderbedarf im Förderschwerpunkt Hören ist dann zu vermuten, wenn Kinder bzw. Jugendliche aufgrund längerfristiger oder lebenslang gegebener Funktionsstörungen der hör- und hörverarbeitenden Organe und der damit verbundenen Abweichung der auditiven Verarbeitung und Wahrnehmung zwingend auf die Anpassung der Rahmenbedingungen und der didaktisch-methodischen Angebote angewiesen sind, um an Bildungsprozessen chancengerecht teilhaben zu können. 

Die Perspektive des Lernenden auf subjektiv wahrgenommene Barrieren, aber auch Fragen, bspw. zu verfügbaren Strategien, sollten in geeigneter Form einbezogen werden.

Um fachlich begründet eine Aussage über die Notwendigkeit der Einleitung einer sonderpädagogischen Diagnostik im Förderschwerpunkt Hören treffen zu können, stehen folgende Unterstützungsmaterialien zur Verfügung:

Hinweise für die Beratung

Grundlegend für eine Beratung im Förderschwerpunkt Hören ist ein HNO-ärztlicher Befund. Darüber hinaus werden im Rahmen der Beratung weitere Informationsquellen für die Entscheidungsfindung herangezogen.

Um die Beratung besser planen und zielgerichtet durchführen zu können, kann der MSD bereits im Vorfeld an Eltern, pädagogische Fachkräfte (Kindertageseinrichtung) oder Lehrkräfte (Stammschule) einen Vorabfragbogen zusenden. Der Bogen umfasst Fragen zum Lern- und Entwicklungsstand bzw. zur aktuellen Situation der Schulanfängerin/des Schulanfängers bzw. der Schülerin/des Schülers.

Folgende Vorabfragebögen stehen für den Förderschwerpunkt Hören zur Verfügung:

Dokumente noch in Erarbeitung

Im Rahmen der Beratung sind auf der Grundlage der Indikatoren im Förderschwerpunkt Hören insbesondere folgende Fragen zu beantworten:

  1. Lassen sich aus den Informationen erste Verdachtsmomente auf das Vorliegen eines sonderpädagogischen Förderbedarfs ableiten?
    Folgende Aspekte sind durch die Diagnostiklehrkraft schülerinnen- und schülerbezogen zu betrachten:
  • Beurteilung, ob ein gesichertes Kommunikationssystem vorliegt
  • Abwägung, ob die Auswirkungen der Hörschädigung/AVWS so gravierend sind, dass der schulische Wissens- und Kompetenzerwerb erheblich erschwert sein wird/könnte, bspw. beim Erlernen der Kulturtechniken
  • Einschätzung, ob hörgeschädigtenspezifische Fördermaßnahmen im Unterricht notwendig erscheinen
  1. Lassen sich aus den Informationen erste Verdachtsmomente ggf. auf das Vorliegen eines anderen oder weiteren sonderpädagogischen Förderbedarfs ableiten?

Förderschwerpunkt Sprache 

  • bei Vorliegen einer medizinischen AVWS-Diagnose: Analyse der Ergebnisse pädaudiologischer Befunde und psychometrischer Tests hinsichtlich der Ausprägung der Einschränkungen
  • bei unauffälligen pädaudiologischen Ergebnissen, aber bestehenden sprachlichen Auffälligkeiten

Förderschwerpunkt Lernen, Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, Förderschwerpunkt sozial und emotionale Entwicklung sowie Bereich Autismus, bspw.:

  • Hinweise auf (weit) unterdurchschnittliche kognitive Befähigung
  • Hinweise auf starke Aufmerksamkeits- und Konzentrationsproblematik

In diesen Fällen ist der zuständige MSD für den vermuteten Förderschwerpunkt in die Beratung einzubeziehen. 

Die Gestaltung des Beratungsprozesses und der Auswertung orientiert sich zudem an der Spezifik der folgenden Fallgruppen und stellt eine Empfehlung für die Arbeit des MSD dar. Grundsätzlich sind immer die individuelle Ausgangslage der einzelnen Schülerin oder des einzelnen Schülers sowie die personellen und zeitlichen Ressourcen des MSD für das Vorgehen ausschlaggebend.

(A) Vorliegen einer peripheren Hörstörung
Schulanfängerinnen/Schulanfänger bzw. Schülerinnen/Schüler

  • mit beidseitiger CI-Versorgung bzw. beidseitiger Versorgung mit Hörgeräten und ohne erkennbare zusätzliche Beeinträchtigungen
    • Beratung nach Aktenlage (Ergebnisse der Frühförderung, Vorabfragebogen), ggf. Gespräche (Eltern, Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte)
  • ohne hörtechnische Versorgung und mit erkennbaren zusätzlichen Beeinträchtigungen bzw. Anzeichen auf deutliche Einschränkungen der schulischen Teilhabe
    • Unterrichtsbeobachtung
    • Gespräch mit Klassenlehrkraft, pädagogischer Fachkraft
    • Im Einzelfall: Einsatz von Screening-Verfahren

(B) Verdacht auf das Vorliegen einer AVWS
Schülerinnen/Schüler

  • mit medizinischer Diagnose
    • Beratung nach Aktenlage, wenn folgende Kriterien vorliegen: 
      • Lernstand in den zentralen Bildungsbereichen (sächs. Bildungsplan) bzw. Kernfächern entspricht den Lehrplananforderungen (Lehrplänen der Grund- bzw. Oberschule bzw. des Gymnasiums) 
      • Ausschluss einer LRS
      • diagnostizierte AD(H)S mit bereits eingeleiteten therapeutischen Maßnahmen
  • ohne medizinische Diagnose
    • Empfehlung einer pädaudiologischen Diagnostik mit psychologischer Leistungsdiagnostik (medizinische Abklärung, ob eine AVWS vorliegt)
    • ggf. Einladung zur Beratung, inkl. Screening (bspw. MAUS)
    • Beratung der Stammschule (ggf. auch telefonisch oder digital) 

Das abschließende Gespräch zu den Ergebnissen der Beratung (Formblatt B2) sollte im Bedarfsfall unter Beteiligung des MSD stattfinden. Die Empfehlungen des MSD können gegenüber den Eltern begründet und Erklärungszusammenhänge, bspw. zwischen den Unterrichtsbeobachtungen und möglichen Anhaltspunkten für individuelle Unterstützungsbedarfe, fachlich korrekt kommuniziert werden.

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