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Auswertung der diagnostischen Ergebnisse: Der Förderausschuss

Der Förderausschuss ist das wichtigste und ein obligatorisches Beteiligungsgremium im diagnostischen Prozess. Er bereitet mit seinem Protokoll (Formblatt V6) die formale Entscheidung des LaSuB unmittelbar vor. Der Entscheidungsvorschlag wird im Rahmen des Auswertungsgespräches im Förderausschuss mit den am Verfahren beteiligten Personen diskutiert. Es wird versucht, eine gemeinsame Position zu den Ergebnissen und Empfehlungen des MSD zu finden. 
Dem Förderausschuss gehören gemäß § 13 Absatz 6 Satz 2 SOFS eine Vertreterin/ein Vertreter der Stammschule, eine mit der Diagnostik beauftragte Lehrkraft der Förderschule, mindestens ein Elternteil sowie in der Regel die betroffene Schülerin/der betroffene Schüler selbst an. Sollten die Eltern oder/und das Kind oder der Jugendliche nicht in deutscher Sprache kommunizieren können, ist ein Sprachmittler hinzuziehen. Mindestens diese Personen sind zum Auswertungsgespräch einzuladen. In Abhängigkeit vom Einzelfall können außerdem angehört werden:

  • Schulpsychologin/Schulpsychologe
  • eine Vertreterin oder ein Vertreter des öffentlichen Gesundheitsdienstes.

Der Förderausschuss kann weitere Vertreterinnen und Vertreter anhören:

  • den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und
  • den örtlichen Träger der Sozialhilfe.

Mit Einwilligung der Eltern können auch Vertreterinnen und Vertreter

  • der Schulträger,
  • der Träger der Schülerbeförderung,
  • der Träger der Horteinrichtungen,
  • des Kooperationsverbundes (bspw. Vertreterin/Vertreter der aufnehmenden Schule),
  • zur bisherigen Entwicklung der Schülerin/des Schülers aussagefähige Personen

am Förderausschuss teilnehmen. Bei empfohlener Einzelfallhilfe/Schulbegleitung sollte eine Vertreterin/ein Vertreter der örtlichen öffentlichen Jugendhilfe oder des örtlichen Trägers der Sozialhilfe unbedingt möglichst frühzeitig eingebunden sowie zum Förderausschuss eingeladen werden.

Einladungen zum Förderausschuss können im Fachverfahren DigiDuF durch die Diagnostiklehrkraft erstellt und sowohl per E-Mail als auch auf postalischen Weg versandt werden. Die Dokumentation der erstellten Einladungen erfolgt in der jeweiligen Förderdiagnostischen Akte. Ist es Personen nicht möglich, am Förderausschuss persönlich teilzunehmen, besteht die Möglichkeit einer telefonischen oder digitalen Beteiligung. 


Dem Aufbau des Protokoll Förderausschuss folgend kann auf folgende inhaltliche Struktur des Auswertungsgespräches verwiesen werden:

  1.  Zielstellung des Förderausschusses
  • Anlass des Feststellungsverfahrens
  • Zielstellung des Auftraggebers
  • Zielstellungen der Beteiligten
  1. Ergebnisse und Empfehlung des MSD
  • Erläuterung der Ausgangslage, individualdiagnostischen Fragestellungen und Ergebnisse der diagnostischen Untersuchungen
  • Aussagen zum Bildungsgang und Beschulungsort
  1. Diskussion der Ergebnisse aller Teilnehmenden
  • Rückfragen und Diskussion
  • Stellungnahme aller Teilnehmenden

Das förderpädagogische Gutachten mit seinen Inhalten dient als Grundlage der Diskussion und gemeinsamen Entscheidungsfindung im Auswertungsgespräch.
Den Teilnehmenden werden Untersuchungsanlass und die Ergebnisse der Diagnostik ausführlich und adressatengerecht erläutert. Insbesondere den Eltern wird Gelegenheit gegeben, ihre Sicht und die Befindlichkeit des Kindes oder Jugendlichen während der Ermittlung des Sonderpädagogischen Förderbedarfs darzustellen. 
In Zusammenschau aller Ergebnisse wird ein Vorschlag zum zukünftigen Bildungsgang und zum Ort der Förderung erarbeitet. Bei einer Empfehlung zur inklusiven Unterrichtung ist zwingend eine enge Zusammenarbeit mit der aufnehmenden Schule und dem Schulträger notwendig. Die Diagnostiklehrkraft prüft im Rahmen der Ermittlung des sonderpädagogischen Förderbedarfs die erforderlichen Rahmenbedingungen zur inklusiven Unterrichtung des Kindes oder Jugendlichen, die im Rahmen des Förderausschusses erörtert und dokumentiert werden (Formblatt V5). Abschließend ist die Stellungnahme der Teilnehmenden, insbesondere die der Eltern, hinsichtlich der Ergebnisse der Ermittlung des sonderpädagogischen Förderbedarfs sowie der Empfehlungen des MSD einzuholen. Die Eltern werden über ihr Recht auf eine Anhörung beim LaSuB sowie ihre 4-wöchige Widerspruchsfrist nach Erhalt der Entscheidung durch das LaSuB aufgeklärt. Das Gutachten wird den Eltern als Kopie ausgehändigt und der meldenden Schule in elektronischer Form übermittelt.
Auf der Grundlage des förderpädagogischen Gutachtens, insbesondere der enthaltenen Fördervorschläge, stellt das LaSuB im Anschluss des Auswertungsgespräches den sonderpädagogischen Förderbedarf des Kindes oder Jugendlichen fest (Feststellungsbescheid). Die Entscheidung wird den Eltern, der volljährigen Schülerin oder dem volljährigen Schüler in schriftlicher oder elektronischer Form sowie der bisherigen Schule und dem MSD bekanntgegeben.

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