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Gestaltung von Förderprozessen im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung

Die sonderpädagogische Förderung von Schülerinnen und Schülern im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung geht mit dem Grundanspruch einer Subjektorientierung einher. Die Schülerinnen und Schüler sollen innerhalb von Bildungsprozessen beteiligungsorientiert einbezogen werden und echte Mitwirkungs- und Mitentscheidungsangebote wahrnehmen können. Die Selbst- und Weltsicht der Kinder und Jugendlichen sowie ihr subjektives Erleben müssen wahrgenommen und im Kontext einer prozessbegleitenden Diagnostik als bedeutungsvoll anerkannt werden (vgl. Schuppener et al. 2021). Für die Persönlichkeitsentwicklung sowie die Lernmotivation und den Lernerfolg ist es von zentraler Bedeutung, dass Schülerinnen und Schüler ein „Bewusstsein über die eigenen Ziele und [...] explizites Wissen über ihre Ressourcen“ (Reisenauer & Gerhartz-Reiter 2020, S. 243 in Schuppener 2022) erhalten, um sich als wertvolles, anerkanntes Individuum und respektiertes Mitglied der Klassen- und Lerngemeinschaft erleben zu können.

Im sonderpädagogischen Förderschwerpunkt geistige Entwicklung ist von einer grundlegenden Entwicklungsoffenheit auszugehen, die den Blick auch auf „verborgene Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler“ (KMK 2021, S. 18) richtet. Kinder und Jugendliche dürfen nicht überfordert, aber sie dürfen auch nicht unterschätzt und unzulässig in ihren Entwicklungsmöglichkeiten begrenzt werden. 

Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung werden nach „den Lehrplänen der Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung“ unterrichtet. Konkreter als in den Lehrplänen anderer Schularten wird darin die Förderung einer selbstständigen Lebensführung und sozialen Teilhabe zum Lerninhalt. Lernbereiche wie „Arbeit und Beruf“, „Berufsorientierung“, „Persönlichkeit und soziale Beziehungen“, „Selbstständige Lebensführung“ bereiten Schülerinnen und Schüler nach ihren individuellen Voraussetzungen auf ein möglichst selbstbestimmtes und selbstständiges Leben in der Gesellschaft vor. Mit dem Lernbereich „Wahrnehmung, Denken, Bewegung und Kommunikation“ wird dem umfangreichen Unterstützungs- und Förderbedarf in den Entwicklungsbereichen Rechnung getragen.

Schülerinnen und Schüler, die auf individualisierte und differenzierte Lernangebote im Rahmen einer qualitativ hochwertigen schulischen, unterrichtsfach- und lebensweltbezogenen Bildung auf verschiedene Lern- und Aneignungsebenen angewiesen sind, bieten die Lehrpläne der Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und die sonderpädagogische Förderung im Förderschwerpunkt eine notwendige Voraussetzung für schulischen und außerschulischen Lernerfolg.

Konkrete Förderempfehlungen für die einzelne Schülerin bzw. den einzelnen Schüler werden aufgrund der notwendigen Individualisierung nicht getroffen. Die Übersicht aus den Lehrplänen der Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung kann unter dem Fokus von Autonomie und Teilhabe Anhaltspunkte für die Formulierung von Förderzielen bieten.

Im Kontext der Förderung der Selbstständigkeit ist die Förderung der Wahrnehmung, des Denkens, der Bewegung und der Kommunikation sowohl als Lernvoraussetzung als auch als Lerninhalt zu sehen.

Zudem können folgenden Materialien als Anregung für die Gestaltung von Förderprozessen genutzt werden. 

Dokumente noch in Erarbeitung

Die Fördermaßnahmen sind fortlaufend in Förderplänen zu dokumentieren und regelmäßig zu evaluieren. Im Prozess der schulischen Förderplanung sind die Schülerin oder der Schüler, die Eltern und ggf. innerschulische und außerschulische Unterstützungssysteme miteinzubeziehen. Für die Einbeziehung der letztgenannten Gruppe steht eine Schweigepflichtentbindung für die prozessbegleitende Förderung zur Verfügung.

Die regelmäßige Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs setzt sich spätestens aller zwei Jahre im Rahmen der Klassenkonferenz mit der Frage auseinander, ob nach wie vor ein sonderpädagogischer Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung besteht. Grundlage dieser Entscheidung und deren Dokumentation ist der Entwicklungsbericht (Formblatt F2). Im Rahmen inklusiver Unterrichtung ist der MSD oder eine Lehrkraft der betreuenden Förderschule in diese Entscheidung verbindlich einzubeziehen.
Dabei hat es sich in der Praxis bewährt, den aktuellen Lern- und Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler in einer jährlich durchgeführten Förderdiagnostikwerkstatt zu ermitteln. Innerhalb dieser Woche können Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte Förderprozesse evaluieren und Entwicklungsstände erfassen, um weitere Förderprozesse zu gestalten.

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