Entwicklungsberichte
Bestandteil der Förderpläne sind die in der Regel jährlich zu erstellenden Entwicklungsberichte (Formblatt F2). Sie dienen der Evaluation der Förderpläne und beinhalten eine Prognose zur Fortschreibung, Aufhebung oder Änderung des sonderpädagogischen Förderbedarfs sowie zur Fortführung oder Beendigung der sonderpädagogischen Förderung in der derzeitigen Form der Unterrichtung. Sie treffen zudem Aussagen zu den Schwerpunkten und notwendigen Gelingensbedingungen für die weitere (sonder-)pädagogische Förderung, insbesondere bei inklusiver Unterrichtung.
Entwicklungsberichte werden durch das LaSuB in die Entscheidung zur Beantragung der Aufhebung der Feststellung, Fortschreibung oder Änderung des sonderpädagogischen Förderbedarfs bzw. Beendigung der inklusiven Unterrichtung einbezogen (Formblatt V7).
(A) Erstellung von Entwicklungsberichten
Entwicklungsberichte sind in der Regel jährlich in Verantwortung der Klassenlehrerin/des Klassenlehrers zu erstellen. Innerhalb dieser jährlichen Erstellung sind Aussagen zur Entwicklung der Schülerin und des Schülers sowie zu den Schwerpunkten und Gelingensbedingungen der weiteren (sonder-)pädagogischen Förderung zu treffen. Dabei sind Entwicklungsberichte mit den Eltern und in der Regel auch mit der Schülerin oder dem Schüler zu erörtern (§ 17 Absatz 3 Satz 2 SOFS).
Spätestens nach zwei Jahren sind zudem durch die Klassenkonferenz unter verbindlicher beratender Beteiligung einer Sonderpädagogin oder eines Sonderpädagogen Aussagen zum Fortbestehen des sonderpädagogischen Förderbedarfs im Entwicklungsbericht zu treffen (§ 17 Absatz 3 Satz 1 SOFS). Diese Aussagen stützen sich auf die fortgeschriebenen Förderpläne und die darin enthaltenen Erkenntnisse aus der prozessbegleitenden Diagnostik.
Der Entwicklungsbericht ist unter verbindlicher beratender Beteiligung einer Sonderpädagogin oder eines Sonderpädagogen zu erstellen, wenn
- das Fortbestehen eines sonderpädagogischen Förderbedarfs gemäß § 17 Absatz 3 SOFS (spätestens nach 2 Jahren),
- die Aufhebung eines Förderbedarfs gemäß § 16 Absatz 1 SOFS,
- ein Wechsel des Förderschwerpunktes gemäß § 15 SOFS und/oder
- die Fortschreibung des sonderpädagogischen Förderbedarfs für die Förderschwerpunkte emotionale und soziale Entwicklung oder Sprache entgegen § 16 Absatz 5 Satz 1 SOFS
angestrebt sind.
Darüber hinaus können verschiedene anlassbezogene Gründe die Erstellung eines Entwicklungsberichtes und ggf. die beratende Beteiligung einer Sonderpädagogin oder eines Sonderpädagogen notwendig machen:
- die Beendigung der inklusiven Unterrichtung aus Gründen, die einer inklusiven Unterrichtung gemäß § 4c Absatz 5 Satz 1 Nr. 1 bis 3 SächsSchulG entgegenstehen
- Übergang von der Primarstufe in die Sekundarstufe I (als Anlage im Zusammenhang mit der Bildungsempfehlung in Klassenstufe 4)
- Übergang in einen weiterführenden Bildungsgang (Gymnasium/Sekundarstufe II, berufliche Bildungsgänge und -angebote, Fachhochschule/Hochschule)
- Schullaufbahnberatung Klassenstufe 6
- Schulwechsel aufgrund Umzug etc.
- Zuarbeiten für externe Institutionen (bspw. Ärztinnen und Ärzte, Therapeutinnen und Therapeuten, Ämter)
(B) Struktur und Inhalt von Entwicklungsberichten
Für die Erstellung von Entwicklungsberichten ist das Formblatt F2 Entwicklungsbericht im Rahmen der digitalen Bearbeitung im Fachverfahren DigiDuF verbindlich zu nutzen.
Angaben zum Entwicklungszeitraum |
Die Zusammenschau der in der Regel halbjährlich erstellten Förderpläne bildet die Grundlage für den in der Regel jährlich zu erstellenden Entwicklungsbericht (prägnante, zusammenfassende Erkenntnisse) |
1. Angaben zur Schülerin/zum Schüler |
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2. Angaben zu den Eltern |
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3. Angaben zur Stammschule |
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4. Angaben zum sonderpädagogischen Förderbedarf |
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5. Entwicklung der Schülerin/des Schülers |
Sofern Informationen externer Personen oder Einrichtungen der Schule übermittelt werden sollen, ist die „Entbindung von der Schweigeflicht für die prozessbegleitende Förderung" zu verwenden. |
6. Beschlüsse der Klassenkonferenz |
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7. Schwerpunkte der weiteren Förderung |
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8. Gelingensbedingungen für die sonderpädagogische Förderung im nächsten Schuljahr |
Wenn Änderungen in der Bereitstellung der Rahmenbedingungen angezeigt sind, die der Einbeziehung Dritter bedürfen (LaSuB: personelle Änderungen; Schulträger: räumlich/sächliche Änderungen), müssen diese rechtzeitig informiert und in den Entscheidungsprozess involviert werden. Zu den Gelingensbedingungen zählen:
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9. Mitwirkung beratender Lehr- und Fachkräfte |
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10. Kenntnisnahme der Eltern |
Entwicklungsberichte sollen von der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer mit den Eltern und in der Regel mit der Schülerin/dem Schüler besprochen werden. |
Unterschrift |
Es sollen die am Förderprozess beteiligten Personen (Lehrkraft, Schulleitung, ggf. beratende Lehrkraft der Förderschule, Eltern) den erstellten Entwicklungsbericht unterschreiben. |