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Entwicklungsberichte

Bestandteil der Förderpläne sind die in der Regel jährlich zu erstellenden Entwicklungsberichte (Formblatt F2). Sie dienen der Evaluation der Förderpläne und beinhalten eine Prognose zur Fortschreibung, Aufhebung oder Änderung des sonderpädagogischen Förderbedarfs sowie zur Fortführung oder Beendigung der sonderpädagogischen Förderung in der derzeitigen Form der Unterrichtung. Sie treffen zudem Aussagen zu den Schwerpunkten und notwendigen Gelingensbedingungen für die weitere (sonder-)pädagogische Förderung, insbesondere bei inklusiver Unterrichtung.
 
Entwicklungsberichte werden durch das LaSuB in die Entscheidung zur Beantragung der Aufhebung der Feststellung, Fortschreibung oder Änderung des sonderpädagogischen Förderbedarfs bzw. Beendigung der inklusiven Unterrichtung einbezogen (Formblatt V7).

(A) Erstellung von Entwicklungsberichten

Entwicklungsberichte sind in der Regel jährlich in Verantwortung der Klassenlehrerin/des Klassenlehrers zu erstellen. Innerhalb dieser jährlichen Erstellung sind Aussagen zur Entwicklung der Schülerin und des Schülers sowie zu den Schwerpunkten und Gelingensbedingungen der weiteren (sonder-)pädagogischen Förderung zu treffen. Dabei sind Entwicklungsberichte mit den Eltern und in der Regel auch mit der Schülerin oder dem Schüler zu erörtern (§ 17 Absatz 3 Satz 2 SOFS).

Spätestens nach zwei Jahren sind zudem durch die Klassenkonferenz unter verbindlicher beratender Beteiligung einer Sonderpädagogin oder eines Sonderpädagogen Aussagen zum Fortbestehen des sonderpädagogischen Förderbedarfs im Entwicklungsbericht zu treffen (§ 17 Absatz 3 Satz 1 SOFS). Diese Aussagen stützen sich auf die fortgeschriebenen Förderpläne und die darin enthaltenen Erkenntnisse aus der prozessbegleitenden Diagnostik.

Der Entwicklungsbericht ist unter verbindlicher beratender Beteiligung einer Sonderpädagogin oder eines Sonderpädagogen zu erstellen, wenn

  • das Fortbestehen eines sonderpädagogischen Förderbedarfs  gemäß § 17 Absatz 3 SOFS (spätestens nach 2 Jahren),
  • die Aufhebung eines Förderbedarfs gemäß § 16 Absatz 1 SOFS,
  • ein Wechsel des Förderschwerpunktes gemäß § 15 SOFS und/oder
  • die Fortschreibung des sonderpädagogischen Förderbedarfs für die Förderschwerpunkte emotionale und soziale Entwicklung oder Sprache entgegen § 16 Absatz 5 Satz 1 SOFS  

angestrebt sind.

Darüber hinaus können verschiedene anlassbezogene Gründe die Erstellung eines Entwicklungsberichtes und ggf. die beratende Beteiligung einer Sonderpädagogin oder eines Sonderpädagogen notwendig machen:

  • die Beendigung der inklusiven Unterrichtung aus Gründen, die einer inklusiven Unterrichtung gemäß § 4c Absatz 5 Satz 1 Nr. 1 bis 3 SächsSchulG entgegenstehen
  • Übergang von der Primarstufe in die Sekundarstufe I (als Anlage im Zusammenhang mit der Bildungsempfehlung in Klassenstufe 4)
  • Übergang in einen weiterführenden Bildungsgang (Gymnasium/Sekundarstufe II, berufliche Bildungsgänge und -angebote, Fachhochschule/Hochschule)
  • Schullaufbahnberatung Klassenstufe 6
  • Schulwechsel aufgrund Umzug etc.
  • Zuarbeiten für externe Institutionen (bspw. Ärztinnen und Ärzte, Therapeutinnen und Therapeuten, Ämter)

(B) Struktur und Inhalt von Entwicklungsberichten

Für die Erstellung von Entwicklungsberichten ist das Formblatt F2 Entwicklungsbericht im Rahmen der digitalen Bearbeitung im Fachverfahren DigiDuF verbindlich zu nutzen. 

 
Angaben zum Entwicklungszeitraum
Die Zusammenschau der in der Regel halbjährlich erstellten Förderpläne bildet die Grundlage für den in der Regel jährlich zu erstellenden Entwicklungsbericht (prägnante, zusammenfassende Erkenntnisse)
1.    Angaben zur Schülerin/zum Schüler
  • Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift
  • Schuljahr, aktuelle Klassenstufe, Schulbesuchsjahr
  • Schulart, Bildungsgang, Angaben zum lernzieldifferenten/lernzielgleichen Unterricht
  • Medizinische Diagnosen  
2.    Angaben zu den Eltern 
  • Name, Anschrift, ggf. Telefon und E-Mail
  • ggf. Notwendigkeit einer Sprachmittlerin/eines Sprachmittlers für das Auswertungsgespräch
3.    Angaben zur Stammschule
  • Name, Anschrift Stammschule
  • Klassenlehrerin/Klassenlehrer
  • beratende Lehrkräfte/Funktion
  • beratende Lehrkraft der Förderschule
4.    Angaben zum sonderpädagogischen Förderbedarf
  • Angaben zum Bescheid 
  • Förderschwerpunkt(e)
5.    Entwicklung der Schülerin/des Schülers 
  • Aussagen zu den Förderzielen, Fördermaßnahmen und deren Evaluation 
    • Art und Weise der Fördermaßnahmen (bspw. Regelmäßigkeit der Umsetzung, Annahme der Fördermaßnahmen durch die Schülerin/den Schüler)
    • Zielerreichung
    • Bewertung der Fördermaßnahmen (Wirksamkeit/Fördererfolg)
    • Gründe/Vermutungen bei Ausbleiben eines Fördererfolges, bspw. bei veränderten Bildungs-, Erziehungs- und Lebensumständen des Kindes
  • Aussagen zum gegenwärtigen schulischen Lern- und Leistungsstand 
  • Informationsquellen
    • Grundlagen der Informationen bilden 
      • die Förderpläne des jeweiligen Planungszeitraums sowie 
      • Ergebnisse der prozessbegleitenden Diagnostik und/oder 
      • Gespräche mit verschiedenen Fachkräften (pädagogisch, medizinisch, therapeutisch) und weiteren für die Entwicklung des Kindes relevanten Kontaktpersonen (bspw. Eltern). 

Sofern Informationen externer Personen oder Einrichtungen der Schule übermittelt werden sollen, ist die „Entbindung von der Schweigeflicht für die prozessbegleitende Förderung" zu verwenden.  

6.    Beschlüsse der Klassenkonferenz
  • Aussagen zum Fortbestehen des sonderpädagogischen Förderbedarfs
  • Aussagen zum weiteren Beschulungsort
7.    Schwerpunkte der weiteren Förderung
  • prägnante Darstellung der Förderung in den relevanten Entwicklungsbereichen, den Lernbereichen und/oder Kernfächern sowie künftige Förderziele und Maßnahmen zum Nachteilsausgleich
8.    Gelingensbedingungen für die sonderpädagogische Förderung im nächsten Schuljahr
Wenn Änderungen in der Bereitstellung der Rahmenbedingungen angezeigt sind, die der Einbeziehung Dritter bedürfen (LaSuB: personelle Änderungen; Schulträger: räumlich/sächliche Änderungen), müssen diese rechtzeitig informiert und in den Entscheidungsprozess involviert werden. Zu den Gelingensbedingungen zählen:
  • räumliche Rahmenbedingungen
  • sächliche Rahmenbedingungen
  • personelle Rahmenbedingungen
  • organisatorische Rahmenbedingungen
  • didaktisch-methodische Hinweise
9.    Mitwirkung beratender Lehr- und Fachkräfte 
  • Einbezug weiterer Lehr- und Fachkräfte (bspw. beratende Lehrkraft der Stammschule, Therapeutinnen/Therapeuten, Inklusionsassistentinnen/Inklusionsassistenten, (Schul-)Psychologinnen/(Schul-)Psychologen, Familienhilfe)
  • Anmerkungen der Lehrkraft der betreuenden Förderschule
    • Eine Hinzuziehung des MSDs/einer sonderpädagogischen Lehrkraft ist verbindlich angezeigt bei 
      • der Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs nach spätestens zwei Jahren und 
      • bei Veränderungen wie Schulwechsel (Änderung der inklusiven Unterrichtung, weiterführende Schule), angestrebte Aufhebung der Feststellung bzw. Wechsel des Förderschwerpunktes.
    • Besteht zusätzlicher sonderpädagogischer Förderbedarf, für dessen Überprüfung die Hinzuziehung einer sonderpädagogischen Lehrkraft einer weiteren Förderschule notwendig ist, sind deren Anmerkungen mithilfe der Vorlage „Anmerkungen der beratenden Lehrkraft der FÖS zum Fortbestehen des zusätzlichen sonderpädagogischen Förderbedarfs/derzeitigen Beschulungsortes“ als Anlage an den Entwicklungsbericht anzuhängen.
10.    Kenntnisnahme der Eltern
Entwicklungsberichte sollen von der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer mit den Eltern und in der Regel mit der Schülerin/dem Schüler besprochen werden.
Unterschrift
Es sollen die am Förderprozess beteiligten Personen (Lehrkraft, Schulleitung, ggf. beratende Lehrkraft der Förderschule, Eltern) den erstellten Entwicklungsbericht unterschreiben.  
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