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Förderplanung im Rahmen der sonderpädagogischen Förderung

Die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischen Förderbedarf ist auf der Basis individueller Förderpläne durchzuführen und fortlaufend zu dokumentieren. Bestandteil der Förderpläne sind Entwicklungsberichte (Formblatt F2) (§ 17 Absatz 1 SOFS). Sie können damit als eine besondere Form des Entwicklungsplans verstanden werden und bilden die Grundlage zum schulrechtlich verbrieften Recht auf eine regelmäßige Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs.
 
Die Erstellung von Förderplänen liegt in Verantwortung der Klassenlehrerin und des Klassenlehrers (§ 17 Absatz 1 und 3 SOFS). Die Klassenlehrkraft bezieht die fachliche Kompetenz der beratenden Lehrkraft der Förderschule (bspw. durch Zuarbeit förderschwerpunktspezifischer Ziele, Förderhinweise, Methoden, Fördermaterialien) und mit Einwilligung der Eltern (Schweigepflichtentbindung für die prozessbegleitende Förderung) ggf. die fachliche Expertise anderer Institutionen und beteiligter Dienste unterstützend mit ein. Sie stimmt die Förderplanung mit Kolleginnen und Kollegen u. a. im Rahmen von Klassenkonferenzen ab. Die Klassenlehrkraft steuert somit die förderprozessbegleitende Kommunikation und Zusammenarbeit. 

(A) Kooperative Förderplanung

Unterricht, Förderplanung und sonderpädagogische Förderung sowie die prozessbegleitende Diagnostik sind als zirkulärer Gesamtprozess zu betrachten und gliedern sich in die Phasen der 

  1. Erstellung des Förderplans,
  2. Umsetzung der sonderpädagogischen Förderung,
  3. Evaluation der Förderziele und -maßnahmen sowie der
  4. Fortschreibung des Förderplans. 
Schematische Darstellung des Prozesses der Förderplanung
Abbildung: Schematische Darstellung Prozess der Förderplanung  

Innerhalb dieses Gesamtprozesses stellt der Förderplan sowohl Instrument als auch Ergebnis der Kooperation aller am Prozess beteiligten Personen dar. Hierunter zählen:

  1. alle am Unterricht der Schülerin und des Schülers beteiligten Lehrkräfte
  2. Eltern 
  3. Schülerin und Schüler 
  4. ggf. beratende Lehrkraft der Förderschule
  5. ggf. weitere pädagogische Lehr- und Fachkräfte, Inklusionsassistenz, Integrationshilfe/Schulbegleitung, Berufseinstiegsbegleitung
  6. ggf. therapeutische Fachkräfte

Dem Ziel einer ganzheitlichen Förderung folgend sollte der Aspekt der Kooperation alle vier Phasen des gesamten Förderplanprozesses (vgl. Popp, Melzer & Methner 2017) umfassen: 

Die an der Erstellung von Förderplänen beteiligten Personen werden als gleichwertige Expertinnen und Experten angesehen, die ihre Sicht auf die Kompetenzen, Ressourcen und Schwächen sowie die Rahmenbedingungen einbringen. Hierfür eignen sich Förderplangespräche, die sich an folgendem Ablauf orientieren sollten (vgl. Popp, Melzer & Methner 2017, S. 50):

  1.  
Begrüßung/ Einführung (Vorstellung der Teilnehmenden, Vereinbarung eines Ziels und der Gesprächsregeln)
  1.  
Informationsaustausch und -analyse (bzgl. Ressourcen, Stärken und Schwächen, basierend auf diagnostisch erhobenen Daten)
  1.  
Bestimmen von Entwicklungs- und Förderbereichen (Applikation "Pädagogische Entwicklungsbereiche")
  1.  
Erarbeiten von Förderzielen
  1.  
Erarbeiten von Fördervorschlägen und Entscheidung für Fördermaßnahmen
  1.  
Erstellung des Förderplans und Vorbereitung der Umsetzung
  1.  
Vorbereitung der Evaluation des Förderplans
  1.  
Zusammenfassung der Arbeit, Vereinbarung und Verabschiedung

Die Vorteile der Kooperation zeigen sich vor allem im Bereich der Erarbeitung von Förderzielen und -maßnahmen. Jeder bringt seine Sichtweisen, Erfahrungen und sein (Fach-)Wissen ein. Dadurch erweitert sich der Ideenpool zur Förderung. Zudem können Maßnahmen durch mehrere an der Förderung Beteiligte umgesetzt und Synergien genutzt werden. Dadurch kann sowohl eine ganzheitliche Förderung sichergestellt als auch die Vereinbarung sich ausschließender Maßnahmen verhindert werden. Durch die gemeinsame Planung entsteht eine größere Verbindlichkeit und die Wahrscheinlichkeit erhöht sich, dass die Förderziele umgesetzt werden (vgl. Popp, Melzer & Methner 2017, S. 33). Schülerinnen und Schülern sollten bei der Festlegung von Zielen und Fördermaßnahmen unter Berücksichtigung des Entwicklungsalters bzw. der kommunikativen Voraussetzungen ein besonderes Mitspracherecht erhalten. Dies trägt zur Erhöhung der Erfolgsaussichten bei (vgl. Melzer 2019). Ausgewählte Fördermaßnahmen und -materialien sind auf den jeweiligen Seiten der Förderschwerpunkte aufgeführt.  

Hinweise zu digitalen Fördermaterialien

Der Markt digitaler Förderprogramme und Apps entwickelt sich schnell und ist teilweise unübersichtlich.

Zwischen folgenden Formaten ist zu unterscheiden:

Computerbasiertes Förderprogramm: Dieses Format ist häufig per CD-ROM oder USB-Stick als Einzellizenz verfügbar. Ein Endgerät mit den erforderlichen Systemvoraussetzungen ist nötig, ein Internetzugang zumeist nicht.

Online-Programm: Dieses Format wird über eine Webseite zur Verfügung gestellt und stetig weiterentwickelt. Ein Endgerät mit Internetzugang ist nötig. Häufig gibt es die Möglichkeit zum Anlegen eines Nutzerkontos und umfängliche Begleitmaterialien.

App: Bei der Verwendung von Lern-Apps sollte auf die Prüfung durch das DJI, eine wissenschaftliche Begleitung der Entwicklung bzw. die Herausgabe durch einen Schulbuchverlag geachtet werden.

Kooperative Förderplanung beinhaltet pädagogische Maßnahmen, die durch die Lehrkräfte der Grund-, Förder-, Ober-, Gemeinschaftsschulen und Gymnasien umgesetzt werden. Darüber hinaus kann die Förderplanung auch sonderpädagogische Maßnahmen umfassen, deren Umsetzung durch spezifisch geschulte Lehrkräfte oder pädagogische Fachkräfte bzw. nach entsprechender Beratung durch die Förderschule auch durch die Lehrkraft der Stammschule erfolgt. Die Festlegung von Verantwortlichkeiten und Organisation der Förderung ermöglicht es zudem, die Förderplanung über das Unterrichtsgeschehen hinaus auch im außerschulischen Bereich fortzusetzen. 
Auch wenn der Förderplan in Absprache mit mehreren Personen erstellt wurde und in einem vereinbarten Zeitraum verbindlich sein sollte, kann es prozessbegleitend notwendig werden, flexibel mit dem Instrument umzugehen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Förderung nicht stagniert, auch wenn sich Bedingungen ändern oder Maßnahmen nicht greifen. Es sollte folglich jederzeit die Möglichkeit bestehen, Anpassungen vornehmen zu können. 

Während der Umsetzung des Förderplans setzt bereits die Evaluation ein. Deshalb sollten Fragen zur Evaluation gemeinsam und unmittelbar im Zuge der Erstellung des Förderplans erörtert werden. Die Evaluation durch mehrere Personen trägt zur Sicherung von Ganzheitlichkeit und Verbindlichkeit bei. Zudem ist eine regulative Funktion hervorzuheben: Gerade die Formulierung eines SMARTen Ziels (Förderziele) ist oft eine große Herausforderung. 
Als handlungsleitend für eine zielführende Evaluation können Fragen aus dem Konzept des Progress Monitoring (vgl. Etscheid 2006, S. 57; Popp, Melzer & Methner 2017, S. 74) herangezogen werden:

  • Anhand welcher Kriterien ist eine (annähernde) Zielerreichung zu erkennen?
  • Mit welchen Evaluationsinstrumenten wird die Zielerreichung erhoben (Operationalisierung der Ziele)?
  • Wer übernimmt die Evaluation einer Fördermaßnahme?
  • Wann setzt die Evaluation ein (sofort, nach einiger Verzögerung, kurz vor dem nächsten Förderplangespräch)?
  • Wie können die Evaluationsdaten an die Gesprächsteilnehmer weitergegeben bzw. über sie berichtet werden?
  • Wann findet das nächste Förderplangespräch statt, bei dem die Evaluationsergebnisse vorgestellt werden und der Förderplan fortgeschrieben wird (Terminvereinbarung)?

Ein besonders geeignetes Verfahren, um Schülerinnen und Schüler in die Evaluation ihres eigenen Förderplans einzubeziehen, ist das Self Monitoring als Instrument der Selbstbeobachtung (weiterführende Literatur: Pötters, Flüchter & Melzer 2020). Dies ist jedoch an die Voraussetzung geknüpft, dass eine schülergerechte Sprache und Kommunikation Anwendung findet und entsprechende metakognitive Kompetenzen erwartbar sind. 

Die Fördermaßnahmen sind regelmäßig (in der Regel halbjährlich) auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen (prozessbegleitende Diagnostik). Bei Fortbestehen des sonderpädagogischen Förderbedarfs (z. B. im nächsten Schuljahr oder auch bei  Schulwechsel) ist der vorhandene Förderplan u. a. auf Grundlage des Entwicklungsberichtes (Formblatt F2) fortzuschreiben. Um einen effizienten Austausch zur Umsetzung und Evaluation der Fördermaßnahmen mit allen am Prozess beteiligten Personen abzusichern, empfiehlt sich die Verwendung eines Gesprächsleitfadens. Ziel ist der Austausch zur Umsetzung und Evaluation der Fördermaßnahmen aller am Prozess beteiligten Personen. Ein möglicher Leitfaden besteht aus folgenden Schritten (vgl. Popp, Melzer & Methner 2017, S. 64):

  1.  

Begrüßung/ Einführung und Zielvereinbarung

  1.  

Zusammenfassende Darstellung des gemeinsam erstellten Förderplans (der Stand beim ersten Gespräch)

  1.  

Kurzberichte über die Umsetzung und Reflexion der Förderung

  1.  

Analyse der Umsetzung und Reflexion der Förderung (Applikation "Pädagogische Entwicklungsbereiche")

  1.  

Fortschreibung des Förderplans

  1.  

Abschluss des Förderplangesprächs 

(B) Funktionen und Qualitätskriterien von Förderplänen

Der Förderplan erfüllt innerhalb des Prozesses der Förderplanung verschiedene Funktionen (vgl. Popp, Melzer & Methner 2017, S. 25ff.):

Er ist …

  • ein Arbeitsmittel für Lehrkräfte, das Ziele, Maßnahmen und Ergebnisse der gegenwärtigen sonderpädagogischen Förderung dokumentiert und strukturiert. 
  • eine Möglichkeit der Kooperation und Koordination von sonderpädagogischer Förderung, vor allem wenn mehrere pädagogische und therapeutische Fachkräfte in die Förderung und Unterstützung involviert sind. Bisherige Förderziele und -maßnahmen können kommuniziert, Synergieeffekte erreicht und sich ausschließende Fördermaßnahmen verhindert werden. 
  • ein Instrument der Ressourcensteuerung, da er eine Grundlage für die Aussagen zum Fortbestehen des Förderbedarfs ist. Indirekt hängt damit die (Weiter-)Vergabe von personellen, zeitlichen und finanziellen Ressourcen ab. 
  • ein Zielplanungsinstrument für Schülerinnen und Schüler (Formulierung persönlicher und beruflicher Ziele). Wenn Förderpläne gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern geplant und umgesetzt werden, können diese in der Persönlichkeitsentwicklung und der Stärkung des Selbstkonzeptes unterstützt werden und es besteht die Möglichkeit, diese in die Berufsorientierung einzubeziehen.

Die genannten Funktionen zeigen, dass Förderplanung im Prozess von Diagnostik und Förderung eine wichtige und unterstützende Stellung einnimmt. Gleichzeitig stellt Förderplanung eine Aufgabe von Lehrkräften dar, die durchaus zeitintensiv ist. Damit Förderpläne gewinnbringend und ressourcenschonend erstellt, umgesetzt und evaluiert werden können, sollten folgende Qualitätskriterien berücksichtigt werden (vgl. Melzer 2010):

  • Beachtung des aktuellen Entwicklungsstandes 
  • Berücksichtigung der Grundlagen der Fachdidaktik und Unterrichtsmethodik bei der Planung der Maßnahmen
  • Einbezug von konkreten Förderbereichen aus verschiedenen Entwicklungsbereichen und/oder unterrichtsrelevanten Aspekten
  • Einbezug verschiedener Personen in den Förderplanprozess 
  • Berücksichtigung von Veränderungen im Entwicklungsstand und Umfeld der Schülerin/des Schülers sowie der Fördersituation
  • Zugänglichkeit des Förderplans für alle am Förderprozess beteiligten Lehrkräfte
  • Auswahl von maximal 3 Förderbereichen 
  • Formulierung von maximal 2 Förderzielen für jeden Förderbereich 
  • pro Förderziel maximal 2 Fördermaßnahmen
  • Angabe zur Zeitperspektive (kurz-, mittel-, langfristig)

Förderziele

  • sind als ganze Sätze zu formulieren (zur Verständlichkeit durch Dritte)
  • sollten erreichbar sein
  • sollten konkret sein, d. h. das Ziel beschreibt einen zu erreichenden Zustand
  • sollten positiv formuliert sein
  • deren Erreichung sollte für den Alltag wichtig sein
  • sollten sinnhaft für die Schülerin/den Schüler sein
  • einheitliches Förderplanschema innerhalb der Schule 
  • regelmäßige Förderplangespräche zum Austausch von Informationen 
  • individuelle Zielsetzung und Maßnahmen (keine Klassenziele)
  • Ziele beschreiben konkrete Soll-Zustände, die erreicht werden können
  • Begrenzung der Inhalte
  • festgelegte Zeiten zur Förderplanung 
  • realistische Ziele, um einen Fortschritt zu erkennen und die Effektivität der Förderung zu erhöhen
  • Förderziele und -maßnahmen beziehen sich auf aktuelle unterrichtliche Anforderungen oder bereiten auf deren Bewältigung vor
  • Einsatz individualisierender Unterrichtsmethoden (z.B. Wochenplan oder Freiarbeit), innerhalb derer die Umsetzung von Förderzielen und -maßnahmen möglich ist
  • Unterzeichnung/Kenntnisnahme des Förderplans aller an der Förderung beteiligten Personen
  • regelmäßige Evaluation der Umsetzung der Fördermaßnahmen 
  • Dokumentation von Fördermaßnahmen, Zeitraum der Durchführung und Evaluation der Förderziele 
  • Dokumentation, wer, was, wann und wo kontrolliert und evaluiert
  • Ablage der letzten beiden Förderpläne in der Förderdiagnostischen Akte (Fachverfahren DigiDuF

(C) Struktur und Inhalt von Förderplänen

Der Förderplan sollte überschaubar gestaltet und für alle am Förderprozess der Schülerin und des Schülers beteiligten Personen transparent, handhabbar und zugänglich sein. Für die Erstellung von Förderplänen (Formblatt F1) wird eine Struktur und inhaltliche Ausgestaltung empfohlen, welche den aufgezeigten Funktionen und Qualitätskriterien Rechnung trägt. Im Fachverfahren DigiDuF steht eine Vorlage zur digitalen Bearbeitung zur Verfügung. 

 
Angaben zum Planungszeitraum
Für die erstmalige Erstellung des Förderplans dient das Förderpädagogische Gutachten als Grundlage (insbesondere die Ausführungen zu den Gelingensbedingungen für die sonderpädagogische Förderung). Die Zusammenschau der i.d.R. halbjährlich erstellten Förderpläne bilden die Grundlage für den i.d.R. jährlich zu erstellenden Entwicklungsbericht.
1.    Angaben zur Schülerin/zum Schüler
  • Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift
  • Schuljahr, aktuelle Klassenstufe, Schulbesuchsjahr 
  • Schulart, Bildungsgang, Angaben zum lernzieldifferenten/lernzielgleichen Unterricht
2.    Angaben zu den Eltern
  • Name, Vorname, Anschrift, ggf. Telefon und E-Mail
  • ggf. Notwendigkeit einer Sprachmittlerin/eines Sprachmittlers für das Auswertungsgespräch
3.    Angaben zur Stammschule
  • Name, Anschrift Stammschule
  • Klassenlehrerin/Klassenlehrer
  • Beratende Lehrkräfte/Funktion
  • Beratende Lehrkraft der Förderschule
4.    Angaben zum Förderbedarf
  • Förderschwerpunkt(e)
  • Förderbedarfe in den Entwicklungsbereichen
  • Förderbedarfe in den Fächern/Lernbereichen
5.    Angaben zu Besonderheiten/Stärken/Ressourcen 
  • Bedarfe, die besonderer pädagogischer Aufmerksamkeit bedürfen bspw. medizinische Diagnosen, festgestellte oder diagnostizierte Teilleistungsstörung, Notfallmedikamente, Brille u.a.
  • Stärken, bspw. Kompensationsstrategien der Schülerin/des Schülers, besondere Interessen, Begabungen, Mehrsprachigkeit etc.
  • Schulische Ressourcen, bspw. Räumlichkeiten, personelle Unterstützung (Unterstützungssysteme), Ressourcen im persönlichen Umfeld und außerschulische Ressourcen, bspw. Vereine, außerschulische Förderung, externe Kooperationspartner und Organisationen
6.    Förderplanung

Aktuelle Situation

  • Beobachtungen zum aktuellen Lern- und Entwicklungsstand bezogen auf den Förderschwerpunkt
  • aktuelle schulische Rahmenbedingungen
  • veränderte Bildungs-, Erziehungs- und Lebensumstände, die die schulische Entwicklung beeinflussen

Förderziele

Es können sowohl Grob- als auch Feinziele oder kurz-, mittel- und langfristige Ziele angegeben werden.
Die Zielerreichung muss im Zuge der Evaluation und Fortschreibung der Förderpläne messbar sein.

Fördermaßnahmen

Fördermaßnahmen sind so konkret wie möglich zu formulieren. Dies schließt die Beschreibung ein,

  • wer,
  • wann, 
  • was, 
  • wo,
  • wie und
  • ggf. mit welchen Mitteln

tun wird. So wird die Verbindlichkeit im Förderplan und damit die Wahrscheinlichkeit ihrer Umsetzung erhöht.

Organisation/Verantwortliche

  • evtl. zeitliche Terminierung festhalten
  • Eltern und Schülerin/Schüler sind als Verantwortliche miteinzubeziehen

Evaluation der Ziele und Fördermaßnahmen

Die Evaluation ist nach Planungszeitraum durchzuführen und dient als Grundlage für die Fortschreibung des Förderplans.
Evaluation der Maßnahmen:

  • erfolgt durch eine prozessbegleitende Diagnostik (bspw. Einsatz Testverfahren, Beobachtungen, diagnostische Gespräche)
  • Erfolgreiche Maßnahmen können fortgesetzt werden, bei weniger erfolgreichen Maßnahmen gilt zu prüfen, warum sie nicht wirksam geworden sind und wie Bedingungen oder Maßnahmen zu ändern sind. 
Evaluation des Förderziels:
  • bspw.: Ziel erreicht; Ziel muss verändert werden; Ziel wird erneut als Ziel gesetzt; ein neues Ziel wird formuliert
Unterschrift
Der erstellte bzw. fortgeschriebene Förderplan sollte mit den am Prozess beteiligten Personen besprochen und von ihnen unterschrieben werden (Lehrkraft, Eltern, ggf. Schülerin/Schüler). Die Unterschrift auf dem Förderplan trägt insbesondere dem Qualitätskriterium Verbindlichkeit Rechnung, da die Unterzeichnenden Verantwortung übernehmen. Die Einbeziehung der Schülerin und des Schülers ist eine individuelle pädagogische Entscheidung und richtet sich nach dem Alter bzw. Entwicklungsalter. Schülerinnen und Schüler, die Verantwortlichkeiten im Rahmen des Förderplans übernehmen, sollten den Förderplan mitzeichnen. 
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