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Gestaltung von Förderprozessen im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung

Auffälligkeiten in der emotionalen und sozialen Entwicklung sollte grundsätzlich frühzeitig begegnet werden, um Störungen vorzubeugen bzw. damit sich diese möglichst wenig verfestigen (vgl. Stein & Müller, 2015, S. 13). Deshalb sind umfassende Kenntnisse sowohl zu Erklärungsansätzen und Auffälligkeiten in der emotionalen und sozialen Entwicklung als auch zu Umsetzungsmöglichkeiten von präventiven oder intervenierenden Maßnahmen eine wesentliche Grundlage für den Umgang mit entsprechenden Kindern und Jugendlichen. Während pädagogische Maßnahmen im schulischen sowie vorschulischen Kontext sowohl als durchgängiges Prinzip als auch besondere Maßnahme in einem heterogenen System verstanden werden, setzt sonderpädagogische Förderung dann ein, wenn „die Möglichkeiten und Rahmenbedingungen an Regelschulen nicht mehr ausreichen“ (Popp et al. 2016, S. 9). Dabei ist zu beachten, dass notwendige medizinisch, psychologische oder therapeutische Maßnahmen durch (sonder-)pädagogische Förderung nicht ersetzt werden können.
Präventive und intervenierende Fördermaßnahmen können auf verschiedenen Ebenen angesiedelt sein:

  • Hausordnung, Schulregeln, einheitliche Unterrichtsregeln, Raumkonzept
  • Entwicklungstherapie/Entwicklungspädagogik (ETEP)
  • einheitliche Konsequenzen
  • einheitlicher Umgang mit Störverhalten, z. B. Trainingsraumkonzept
  • Schulsozialarbeit
  • Ganztagsangebot
  • Individuelle Stundenverkürzung
  • klassenübergreifende Förderstunden mit gezielter Schwerpunktsetzung
  • Klassenregeln, Unterrichtsregeln
  • Stärkung der Klassengemeinschaft (bspw. ritualisierte Gesprächsabläufe, Erarbeitung von Konfliktlösestrategien) 
  • soziales und methodisches Kompetenztraining 
  • Nachteilsausgleich
  • Bildungsvereinbarung 
  • Individuelle Regeln/Absprachen/Festlegungen

Folgende Übersichten listen konkrete Fördermaßnahmen und -programme auf, die als förderzielführend angesehen werden. Sie umfassen präventive und intervenierende Maßnahmen bzw. gut evaluierte komplexe Förderprogramme.

Des Weiteren finden sich Informationen zum Vorgehen und Ausgestaltung von Förderprozessen in den vorliegenden Publikationen:

Die Fördermaßnahmen sind fortlaufend in Förderplänen (Formblatt F1) zu dokumentieren und regelmäßig zu evaluieren. Im Sinne des systemischen Ansatzes sind auch in diesem Prozess die Schülerin und der Schüler, die Eltern und ggf. außerschulische Unterstützungssysteme (bspw. Jugendamt, Therapeuten) in die schulische Förderplanung miteinzubeziehen. Für letztgenannte Gruppe steht eine Schweigepflichtentbindung für die prozessbegleitende Förderung zur Verfügung.

Die regelmäßige Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs setzt sich spätestens aller zwei Jahre im Rahmen der Klassenkonferenz mit der Frage auseinander, ob nach wie vor ein sonderpädagogischer Förderbedarf im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung besteht. Grundlage dieser Entscheidung und deren Dokumentation ist der Entwicklungsbericht (Formblatt F2). Im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung sind vor allem drei Methoden von Relevanz, um Verhalten, als Indikator für die emotionale und soziale Entwicklung, zu prüfen:

  1. Systematische Verhaltensbeobachtung als sensitive Möglichkeit, Verhaltensänderungen zu erfassen
  2. Diagnostische Gespräche zur Erfassung hintergründiger Bedingungsfaktoren
  3. Verhaltensbeurteilungen mittels Screeningverfahren als effiziente Erfassung von Verhaltensweisen; direkter Verhaltensbeurteilung

Die folgende Übersicht gibt Auskunft zu konkreten Verfahren, die sowohl von Lehrkräften als auch von Lehrkräften mit sonderpädagogischer Expertise angewandt werden können.

Der Förderbedarf im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung endet in der Regel nach Beendigung der Klassenstufe 4 gemäß § 16 Absatz 5 SOFS. Eine Fortschreibung des sonderpädagogischen Förderbedarfs nach Klassenstufe 4 muss durch die Stammschule beantragt werden (Formblatt V7). In der Klassenkonferenz ist über die Entwicklung der Schülerin und des Schülers zu beraten. Die Ergebnisse und Beschlüsse sind im Entwicklungsbericht (Formblatt F2) festzuhalten. Dabei sind Aussagen zu treffen, ob weiterhin sonderpädagogischer Förderbedarf besteht und wenn ja, welche Bedingungen eine sonderpädagogische Förderung an der weiterführenden Schule erfordert. Für die Beschlüsse der Klassenkonferenz ist in diesen Fällen gemäß § 17 Absatz 3 SOFS eine verbindliche beratende Beteiligung einer Sonderpädagogin bzw. eines Sonderpädagogen erforderlich.
Zudem wird empfohlen, dass der abgeschlossene Entwicklungsbericht den Eltern gemeinsam mit der Bildungsempfehlung ausgehändigt wird, damit dieser bei der Anmeldung an der weiterführenden Schule vorgelegt werden kann. Somit kann sichergestellt werden, dass der weiterführenden Schule die Empfehlungen zur Förderung und zu den notwendigen Rahmenbedingungen vorliegen.

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