Hauptinhalt

Sonderpädagogische Beratung im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung

Schnittstelle pädagogischer und sonderpädagogischer Förderbedarf: Indikatoren für einen sonderpädagogischen Förderbedarf im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung

Im Kontext der emotionalen und sozialen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ist zwischen pädagogischem und sonderpädagogischem Förderbedarf zu unterscheiden. Pädagogischer Förderbedarf entsteht aus unterschiedlichen Faktoren und kann in unterschiedlichen Zusammenhängen bei allen Kindern und Jugendlichen auch zeitlich begrenzt auftreten. Sonderpädagogischer Förderbedarf hebt sich davon ab, wenn Auffälligkeiten hinsichtlich ihrer Intensität und Auftretenswahrscheinlichkeit zunehmen und besonderer pädagogischer oder auch therapeutischer Unterstützung bedürfen (vgl. Stein 2019, S. 12).

Beobachtungen im Rahmen der Beratung sollten immer im gewohnten Umfeld des Kindes stattfinden. Hauptaugenmerk ist auf die Auffälligkeiten im Entwicklungsbereich Sozialverhalten und Emotionen zu legen. Diese sind dabei immer im Kontext

  • zum Lern- und Arbeitsverhalten
  • der sozialen Interaktion sowie 
  • in ihrer Auftretenshäufigkeit und Intensität zu betrachten. 

Symptome sollten mindestens sechs Monate lang durchgängig und mehrdimensional, also in mehreren Bereichen zu beobachten sein. Es ist zu prüfen, inwieweit persönliche Lebensumstände und Erfahrungen zu Einschränkungen in der persönlichen Handlungsebene führen, die schulisches Leistungsversagen bzw. Störungen in der Persönlichkeitsentwicklung zur Folge haben.

Sollten medizinische oder psychologische Diagnosen vorliegen, ist im Beratungsprozess zu prüfen, wie sich diese auf den schulischen Alltag und das Lernen auswirken könnten.

Die beschriebenen Aspekte sind konsequent in die Erarbeitung folgender praxisorientierter Unterstützungsmaterialien für den Beratungsprozess im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung eingeflossen:

Hinweise für die Beratung

Im Sinne eines systemischen Ansatzes ist die Einbeziehung von schulischen und außerschulischen Informationen und Erkenntnissen bereits im Beratungsprozess geboten. Informationen dafür können dabei:

  • aus Beobachtungen im Unterricht und in den Pausen,
  • aus den Gesprächen mit Lehrkräften und Eltern, ggf. mit der Schülerin und dem Schüler selbst und 
  • der Dokumentation der bisherigen Förderung gewonnen werden. 

Diese Informationen können sowohl zur Einordung gewonnener Erkenntnisse dienen als auch im Hinblick auf zu treffende Empfehlungen zu weiteren Maßnahmen. Dabei sind die bisher stattgefundenen Maßnahmen der pädagogischen Förderung auf ihre Ergebnisse hin zu prüfen. Sonderpädagogischer Förderbedarf im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung ist erst dann zu vermuten, wenn die bereits durchgeführten Maßnahmen und die der Schule zur Verfügung stehenden Ressourcen ausgeschöpft sind bzw. möglicherweise nicht ausreichen werden, um das Kind oder den Jugendlichen zum schulischen Lernerfolg zu führen.

Zur Systematisierung und Planung des Beratungsprozesses stehen im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung Vorabfragebögen zur Verfügung:

Auf eine Beratung vor Ort kann in Einzelfällen verzichtet werden, wenn ein ausführlicher aktueller schulpsychologischer Befund oder aussagekräftige Befunde/Berichte aus einer ganzheitlich stattgefundenen Diagnostik (bspw. Klinik, SPZ) mit Empfehlungen zu einer sonderpädagogischen Diagnostik im Förderschwerpunkt vorliegen. Diese Berichte sollten nicht älter als 1 Jahr sein. Grundsätzlich sollte in diesen Fällen immer noch einmal durch die Diagnostiklehrkraft des MSD eine Rücksprache mit der meldenden Schule und den Eltern erfolgen. 

In der Regel sind Testverfahren im Beratungsprozess nur in der Fragestellung zu Abgrenzung zu anderen Förderschwerpunkten, insbesondere zum Förderschwerpunkt Lernen, zu verwenden und wenn keine externen Gutachten anderer Stellen vorliegen. Es ist zu klären, ob der Lernstand in den zentralen Bildungsbereichen (Sächsischer Bildungsplan) bzw. Kernfächern den Lehrplananforderungen (Lehrplänen der Grund- bzw. Oberschule bzw. des Gymnasiums) entspricht.

zurück zum Seitenanfang