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Beratung im Kontext sonderpädagogischer Diagnostik und der Gestaltung von Förderprozessen

Die Autonomie der ratsuchenden Person ist sowohl Ausgangspunkt als auch Ziel des gesamten Beratungsprozesses. Ist sonderpädagogische Beratung erfolgreich und fördert die Autonomieentwicklung der ratsuchenden Person, leistet sie gleichzeitig einen Beitrag zur Prävention zukünftiger Problemstellungen (Schwarzer & Posse 2005, S. 140). Sonderpädagogische Beratung ist dabei nicht als singuläres Ereignis zu verstehen, sondern kann wiederholt bzw. prozessbegleitend in Anspruch genommen werden. Zudem können weitere Beratungsmöglichkeiten im Vorfeld der sonderpädagogischen Beratung in Anspruch genommen werden:

In der Schule:

  • Beratungslehrkräfte
  • Lehrkraft mit besonderen Aufgaben (bspw. für LRS, Betreuungslehrkraft, FL Inklusion)
  • Lehrkräfte (bspw. Klassenkonferenz)
  • Lehrkraft mit ZINT-Qualifikation
  • Inklusionsassistentinnen/Inklusionsassistenten
  • Schulsozialarbeiterinnen/Schulsozialarbeiter
  • Schulassistentinnen/Schulassistenten
  • pädagogische Fachkräfte im Unterricht
  • Erzieherinnen/Erzieher und Heilpädagoginnen/Heilpädagogen (Hort)

Im schulischen Unterstützungssystem:

  • Fachberaterinnen und Fachberater
  • Lehrkraft einer Schwerpunktschule im Kooperationsverbund
  • Schulpsychologie
  • Beratungsstelle zur Begabtenförderung

Im außerschulischen Unterstützungssystem:

  • Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
  • Kinder- und Jugendhilfe
  • Landesarbeitsstelle Schule-Jugendhilfe Sachsen (LSJ)
  • Medizinisch-therapeutische Einrichtungen

Gemäß § 2 der Schulordnung Förderschule steht sonderpädagogische Beratung grundsätzlich in allen Präventionsebenen zur Verfügung (E). In der Präventionsebene 1 versteht sich sonderpädagogische Beratung als subsidiäres Angebot (A). In den Präventionsebenen 2 und 3 nimmt die Beratung vor Beantragung des Verfahrens (B, D) bzw. bei einem Wechsel des Förderschwerpunktes (C) als Form der Bildungsberatung eine besondere Stellung ein.

Visualisierung des beschriebenen Sachverhalts
(A) Präventive Beratung nach § 2 SOFS  (PE 2)
Beratungsanlässe

Im Rahmen der pädagogischen Diagnostik treten Fragen auf, die nach Ausschöpfen anderer Beratungsmöglichkeiten sonderpädagogisches Fachwissen erfordern.
Beratungsfragen können sich für einzelne Schülerinnen und Schüler oder eine Schülergruppe z. B. in folgenden Bereichen ergeben:

  • Maßnahmen der Differenzierung
  • Verhaltensprobleme
  • ungünstige Lernvoraussetzungen
  • Lern- und Leistungsprobleme
Ziele
  • Prävention von sonderpädagogischem Förderbedarf und sozialer Exklusion
  • Förderung von Handlungssicherheit und Problemlösekompetenz
    • Handlungsoptionen aufzeigen/ausarbeiten
    • Integration der Handlungsoptionen in den Schulalltag anbahnen
    • Anregen von Maßnahmen zur pädagogischen Förderung in PE 1 und PE 2
  • Unterstützung und Förderung von Reflexionsprozessen
    • bei Lehrkräften
    • im Rahmen der Schulentwicklung
    • bei Eltern
    • bei Schülerinnen und Schülern
Zielgruppen
  • Lehrkräfte
  • Eltern und ggf. Schülerinnen und Schüler
Beratung durch
  • beratende Lehrkraft der Förderschule (nicht zwangsläufig MSD)
Funktionen
  • Informationsfunktion (Aufgabe der beratungsanfordernden Schule)
  • Steuerungsfunktion
  • Unterstützungsfunktion
(B) Bildungsberatung an der Schnittstelle zwischen pädagogischem und sonderpädagogischem Förderbedarf § 13 SOFS  (PE 3a)
Beratungsanlässe

Die zielgerichteten Maßnahmen der individuellen pädagogischen Förderung

  • zeigen mit den verfügbaren pädagogischen Handlungsstrategien keine nachhaltige Wirkung und/oder stoßen an deutliche Grenzen.
  • erfordern zwingend eine Erweiterung des Helfer- und Unterstützungssystems.

Im Rahmen der pädagogischen oder medizinisch/psychologischen Diagnostik zeigen sich Anhaltspunkte, die einen sonderpädagogischen Förderbedarf vermuten lassen.
Aus Sicht der Ratsuchenden sind die Grenzen

  • der persönlichen Belastbarkeit der betreffenden Schülerin/des betreffenden Schülers (Gefährdungssituation),
  • der persönlichen Belastbarkeit bzw. der derzeitigen beruflichen Handlungskompetenz der Lehrkraft oder
  • der sozialen Belastbarkeit der Lerngruppe erreicht.
Ziele
  • Förderung von Entscheidungs- und Handlungssicherheit vor Beantragung einer sonderpädagogischen Diagnostik durch:
    • Ist-Stand-Erhebung des Lern- und Entwicklungsstandes
    • Evaluierung individueller Fördermaßnahmen
    • Abgrenzung zwischen pädagogischem und sonderpädagogischem Förderbedarf
    • Prävention von sonderpädagogischem Förderbedarf durch Ausschöpfen von Potentialen und Ressourcen
  • Vereinbarung von Maßnahmen
    • zur gezielten pädagogischen Förderung in PE 2
    • hinsichtlich einer Klassenwiederholung
    • hinsichtlich eines Wechsels des Bildungsganges/Förderortes
    • im außerschulischen und/oder häuslichen Umfeld
  • Entscheidung über die Beantragung des Verfahrens zur Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf
Zielgruppen
  • Lehrkräfte
  • Eltern ggf. unter Einbeziehung der Schülerinnen und Schüler
Beratung durch
  • Diagnostiklehrkraft MSD
Funktionen
  • Informationsfunktion
  • Steuerungsfunktion
  • Unterstützungsfunktion
(C) Bildungsberatung an der Schnittstelle zwischen pädagogischem und sonderpädagogischem Förderbedarf § 15 SOFS (PE 3b)
Beratungsanlässe

Maßnahmen der sonderpädagogischen Förderung

  • zeigen mit den verfügbaren sonderpädagogischen Handlungsstrategien keine nachhaltige Wirkung und/oder stoßen an deutliche Grenzen.
  • sind nicht ausreichend, um das angestrebte Bildungsziel zu erreichen.
  • erfordern zwingend eine Erweiterung des Hilfe- und Unterstützungssystems.

Im Rahmen der sonderpädagogischen oder medizinisch bzw. psychologischen Diagnostik zeigen sich Anhaltspunkte, die vermuten lassen, dass sonderpädagogischer Förderbedarf in einem anderen bzw. weiteren Förderschwerpunkt vorliegt.

Aus Sicht der Ratsuchenden sind die Grenzen

  • der persönlichen Belastbarkeit der betreffenden Schülerin/des betreffenden Schülers (Gefährdungssituation),
  • der persönlichen Belastbarkeit bzw. der derzeitigen Handlungskompetenz der Lehrkraft oder
  • der sozialen Belastbarkeit der Lerngruppe erreicht.
Ziele
  • Förderung von Entscheidungs- und Handlungssicherheit vor Beantragung einer erneuten Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs durch:
    • Ist-Stand-Erhebung des Lern- und Entwicklungsstandes
    • evaluieren sonderpädagogischer Fördermaßnahmen
    • Entscheidung über den primären sonderpädagogischen Förderbedarf
    • ausschöpfen von Potentialen und Ressourcen
    • Vermeidung einer Fehlplatzierung
  • Vereinbarung von Maßnahmen
    • zur gezielten sonderpädagogischen Förderung in PE 3b
    • hinsichtlich einer Klassenwiederholung
    • hinsichtlich eines Wechsels des Bildungsganges/Förderortes
    • im außerschulischen und/oder häuslichen Umfeld
  • Entscheidung über die Beantragung des Verfahrens zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs in einem anderen bzw. weiteren Förderschwerpunkt
Zielgruppen
  • Lehrkräfte
  • Eltern ggf. unter Einbeziehung der Schülerinnen und Schüler
Beratung durch
  • Diagnostiklehrkraft MSD
Funktionen
  • Informationsfunktion
  • Steuerungsfunktion
  • Unterstützungsfunktion
(D)    Bildungsberatung an der Schnittstelle zwischen pädagogischem und sonderpädagogischem Förderbedarf vor der Aufnahme an der Grundschule § 4 SOGS (PE 3a)
Beratungsanlässe

Vor Aufnahme an der Grundschule zeigen sich

  • schwerwiegende, umfängliche und andauernde Entwicklungsauffälligkeiten.
  • Hinweise, dass zur Bewältigung der Anforderungen des Anfangsunterrichts ein erhöhter Unterstützungsbedarf notwendig ist.
  • Hinweise, dass die Bewältigung der Anforderungen des Anfangsunterrichts durch aktuelle Belastungssituationen und sozioökonomische Bedingungen erschwert ist.
Ziele
  • Förderung von Entscheidungs- und Handlungssicherheit vor Beantragung einer sonderpädagogischen Diagnostik durch:
    • Ist-Stand-Erhebung in Bezug auf die Passfähigkeit zum aktuellen Bildungsangebot
    • evaluieren individueller Fördermaßnahmen
    • Treffen von Empfehlungen zum Förderort (KITA  oder Schule)
    • Abgrenzung von pädagogischem und sonderpädagogischem Förderbedarf
    • Prävention von sonderpädagogischem Förderbedarf durch Ausschöpfen von Potenzialen und Ressourcen
  • Vereinbarung von Maßnahmen
    • zur gezielten pädagogischen Förderung in PE 2
    • hinsichtlich einer Zurückstellung vom Schulbesuch
    • im außerschulischen und/oder häuslichen Umfeld
  • Entscheidung über die Beantragung des Verfahrens zur Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf
Zielgruppen
  • Lehrkräfte
  • Eltern
Beratung durch
  • Diagnostiklehrkraft MSD
Funktionen
  • Informationsfunktion
  • Steuerungsfunktion
  • Unterstützungsfunktion
(E) Prozessbegleitende Beratung § 2 Satz SOFS
Beratungsanlässe

Im Rahmen der inklusiven Unterrichtung treten Fragen auf, die sonderpädagogisches Fachwissen erfordern.
Beratungsfragen können sich für einzelne Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf ergeben, bspw. bei:

  • Lern- und Leistungsproblemen
  • Verhaltensproblemen
  • spezifischen Erscheinungsformen des sonderpädagogischen Förderschwerpunkts
  • der sonderpädagogischen Förderung
  • der Erstellung von Förderplan und Entwicklungsbericht

sowie für die Gestaltung von Schul- und Unterrichtsprozessen:

  • Maßnahmen der Differenzierung
  • Didaktisch-methodische Hinweise
  • Gestaltung von Rahmenbedingungen.
Ziele
  • Unterstützung bei der Gestaltung von gelingenden Lehr- und Lernprozessen
  • Förderung von Handlungssicherheit und Problemlösekompetenz
    • Handlungsoptionen aufzeigen/ausarbeiten
    • Integration der Handlungsoptionen in den Schulalltag anbahnen
    • Maßnahmen zur sonderpädagogischen Förderung anregen
  • Unterstützung und Förderung von Reflexionsprozessen
    • bei Lehrkräften
    • im Rahmen der Schulentwicklung
    • bei Eltern
    • bei Schülerinnen und Schülern
Zielgruppen
  • Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte 
  • Eltern ggf. unter Einbeziehung der Schülerinnen und Schüler
Beratung durch
  • beratende Lehrkraft der Förderschule (nicht zwangsläufig MSD)
  • Fachleiter Inklusion an der zuständigen Förderschule
Funktionen
  • Informationsfunktion
  • Steuerungsfunktion
  • Unterstützungsfunktion

 

Nach Schwarzer & Posse (2005, S. 141–150) existieren drei immanente Funktionen von Beratung, die je nach Ziel und Art der Beratung in das Beratungsgespräch mit unterschiedlicher Wichtung einfließen:

Informationsfunktion

Die Informationsfunktion erfolgt auf zwei Ebenen. Zum einen erfolgt in der Beratung eine Strukturierung und bisweilen eine Bewusstmachung bisheriger Informationen. Leitende Fragen können sein: Welche pädagogisch diagnostischen Erkenntnisse gibt es bezüglich der Ziele und Bedarfe der entsprechenden Schülerinnen und Schüler? Wo steht die Schülerin oder der Schüler in Bezug auf Lerninhalte und zu erwartende Kompetenzen? Zum anderen sollten den Ressourcen der betreffenden Schülerinnen und Schüler sowie der Schule bzw. dem Lebensumfeld ein wichtiger Stellenwert eingeräumt werden. In der Regel sind die beratenen Regelschullehrkräfte und ggf. die Eltern Informationsträger. Die beratende Diagnostiklehrkraft kann zudem Informationen aus vorherigen Beobachtungen oder Gesprächen einbringen, sollten diese der ratsuchenden Lehrkraft nicht bekannt sein. Die Interpretation der eingebrachten Informationen kann in einer Analyse der Situation münden.

Steuerungsfunktion

Die Diagnostiklehrkraft steht im Rahmen der Beratung vor der Herausforderung auf Grundlage ihrer prädiagnostischen Einschätzung auszuloten, ob durch (weitere) pädagogische Maßnahmen die Entwicklung der Schülerin oder des Schülers gefördert werden kann oder die Beantragung eines Verfahrens zur Festsellung von sonderpädagogischem Förderbedarf (vgl. Indikatoren für die Förderschwerpunkte und Bereiche) sinnvoll erscheint. Versteht sich sonderpädagogische Beratung als autonomiefördernd und wird die beratene Person als Expertin oder Experte für ihr oder sein Feld anerkannt, muss jedoch auch die Lehrkraft der Stammschule auf Grundlage der Informationen entscheiden, was das Ziel der Beratung ist (Applikation Pädagogische Entwicklungsbereiche), welche Unterstützung eingefordert und aktuell integriert werden kann.

Unterstützungsfunktion

Sonderpädagogische Beratung kommt mit dieser Funktion dem Ziel nach, sowohl die Entscheidungs- als auch Handlungssicherheit der beratenen Lehrkräfte, Eltern und ggf. Lernenden zu erhöhen. Dies kann auf mehreren Ebenen geschehen:

  • strukturiertes Offenlegen vorhandener Informationen
  • Mitwirkung bei der Auswahl geeigneter Lösungen
  • Einbringen sonderpädagogischer Fachexpertise.

Auch hier gilt, dass die Annahme der Informationen und Maßnahmen sowie deren Verwertung und Umsetzung von Seiten der beratenen Lehrkräfte gesteuert werden.
Zusammenfassend gilt, dass die Überbetonung einer jeden Funktion auch fehlgeleitete Gespräche hervorrufen kann, die auf beiden Seiten des Beratungsprozesses Konfusion auslösen können. So kann ein übermäßiger Fokus auf die Informationsfunktion zur Belehrung führen, eine übermäßige Steuerung in Manipulation münden und eine zu starke Fokussierung auf die Unterstützungsfunktion zu ungewünschten Abhängigkeitsverhältnissen führen. Dies widerspricht dem Ziel der Förderung von Entscheidungs- und Handlungssicherheit. Die drei Funktionen sollten deshalb in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander und insbesondere zum Thema der Beratung stehen. Je nach Gespräch können dabei auch einzelne Funktionen einen höheren Stellenwert einnehmen (vgl. Meyer & Jansen 2016, S. 169 ff.; Schwarzer & Posse 2005, S. 141 ff.).

Exkurs: Eltern mit Migrationshintergrund

Die Beratung von Eltern mit Migrationshintergrund kann sowohl für die Lehrkräfte als auch die Eltern selbst mit verschiedenen Herausforderungen in Verbindung stehen. Gründe hierfür sind vielseitig und individuell. Im Folgenden werden ausgewählte Aspekte aufgezeigt, die von Lehrkräften als komplex beschrieben werden. Es wird auf Materialien zur Unterstützung aufmerksam gemacht.
Grundlegende Kenntnisse zur Umsetzung der "Sächsischen Konzeption zur Integration von Migranten in Sachsen", enthalten im Lehrplan für Deutsch als Zweitsprache an allgemeinbildenden Schulen, sind unterstützend. Für die regionale Beratung stehen die Koordinatorinnen und Koordinatoren für Migration/Integration des Sächsischen Landesamtes für Schule und Bildung zur Verfügung.

Unzureichende Deutschkenntnisse stellen nicht selten eine Herausforderung dar. Im Vorfeld einer jeden Beratung sollten daher Informationen über die Herkunftssprache sowie vorhandene Deutschkenntnisse der Eltern geprüft werden, um ggf. einen Sprachmittler einbeziehen zu können und Informationsmaterial in den Herkunftssprachen zur Verfügung zu stellen.  
Folgende Informationsmaterialien stehen in verschiedenen Sprachen zur Verfügung:

Einzelne Schülerinnen und Schüler haben im Herkunftsland keine Schule besucht. Um die schulische und gesellschaftliche Integration zu unterstützen, stehen verschiedene Angebote zur Verfügung:

Empfehlungen werden nach Vorliegen der konzeptionellen Grundlagen eingefügt

Manchen Eltern mit Migrationshintergrund ist das deutsche Bildungssystem nur unzureichend bekannt oder verständlich. Zudem werden mit Begriffen wie Förderschule, Förderbedarf, Behinderung oder Diagnostik nicht selten eher Ängste und Unsicherheiten bei den Eltern erzeugt, die in Extremfällen zu einer Verweigerung der Kommunikation und Kooperation führen können. Es ist unabdingbar, dass den Eltern transparent und verständlich aufgezeigt wird, welche Möglichkeiten der Förderung für das eigene Kind das sächsische Bildungssystem aufzeigt, warum eine Beratung durch den MSD als sinnvoll angesehen wird und welche weiteren möglichen Wege damit verbunden sind. Folgende Informationsmaterialien stehen (auch in verschiedenen Herkunftssprachen) zur Verfügung:

Eine unzureichende gesellschaftliche und soziale Integration der Eltern führt u. U. dazu, dass vorhandene Ressourcen im außerschulischen Umfeld nicht bekannt sind oder nicht wahrgenommen werden. Außerschulische Angebote können einen wesentlichen Beitrag zur Prävention von sonderpädagogischem Förderbedarf und zur Förderung bei Entwicklungsbesonderheiten leisten und begünstigen zudem die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben der Eltern und des Kindes. Im Rahmen sonderpädagogischer Beratung sollten sowohl schulische als auch außerschulische Ressourcen und Hilfen analysiert werden, die für eine positive Entwicklung nutzbar gemacht werden können.

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