Beratung im Kontext sonderpädagogischer Diagnostik und der Gestaltung von Förderprozessen
Die Autonomie der ratsuchenden Person ist sowohl Ausgangspunkt als auch Ziel des gesamten Beratungsprozesses. Ist sonderpädagogische Beratung erfolgreich und fördert die Autonomieentwicklung der ratsuchenden Person, leistet sie gleichzeitig einen Beitrag zur Prävention zukünftiger Problemstellungen (Schwarzer & Posse 2005, S. 140). Sonderpädagogische Beratung ist dabei nicht als singuläres Ereignis zu verstehen, sondern kann wiederholt bzw. prozessbegleitend in Anspruch genommen werden. Zudem können weitere Beratungsmöglichkeiten im Vorfeld der sonderpädagogischen Beratung in Anspruch genommen werden:
In der Schule:
- Beratungslehrkräfte
- Lehrkraft mit besonderen Aufgaben (bspw. für LRS, Betreuungslehrkraft, FL Inklusion)
- Lehrkräfte (bspw. Klassenkonferenz)
- Lehrkraft mit ZINT-Qualifikation
- Inklusionsassistentinnen/Inklusionsassistenten
- Schulsozialarbeiterinnen/Schulsozialarbeiter
- Schulassistentinnen/Schulassistenten
- pädagogische Fachkräfte im Unterricht
- Erzieherinnen/Erzieher und Heilpädagoginnen/Heilpädagogen (Hort)
Im schulischen Unterstützungssystem:
- Fachberaterinnen und Fachberater
- Lehrkraft einer Schwerpunktschule im Kooperationsverbund
- Schulpsychologie
- Beratungsstelle zur Begabtenförderung
Im außerschulischen Unterstützungssystem:
- Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
- Kinder- und Jugendhilfe
- Landesarbeitsstelle Schule-Jugendhilfe Sachsen (LSJ)
- Medizinisch-therapeutische Einrichtungen
Gemäß § 2 der Schulordnung Förderschule steht sonderpädagogische Beratung grundsätzlich in allen Präventionsebenen zur Verfügung (E). In der Präventionsebene 1 versteht sich sonderpädagogische Beratung als subsidiäres Angebot (A). In den Präventionsebenen 2 und 3 nimmt die Beratung vor Beantragung des Verfahrens (B, D) bzw. bei einem Wechsel des Förderschwerpunktes (C) als Form der Bildungsberatung eine besondere Stellung ein.
(A) Präventive Beratung nach § 2 SOFS (PE 2) | |
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Beratungsanlässe |
Im Rahmen der pädagogischen Diagnostik treten Fragen auf, die nach Ausschöpfen anderer Beratungsmöglichkeiten sonderpädagogisches Fachwissen erfordern.
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Ziele |
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Zielgruppen |
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Beratung durch |
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Funktionen |
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(B) Bildungsberatung an der Schnittstelle zwischen pädagogischem und sonderpädagogischem Förderbedarf § 13 SOFS (PE 3a) | |
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Beratungsanlässe |
Die zielgerichteten Maßnahmen der individuellen pädagogischen Förderung
Im Rahmen der pädagogischen oder medizinisch/psychologischen Diagnostik zeigen sich Anhaltspunkte, die einen sonderpädagogischen Förderbedarf vermuten lassen.
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Ziele |
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Zielgruppen |
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Beratung durch |
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Funktionen |
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(C) Bildungsberatung an der Schnittstelle zwischen pädagogischem und sonderpädagogischem Förderbedarf § 15 SOFS (PE 3b) | |
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Beratungsanlässe |
Maßnahmen der sonderpädagogischen Förderung
Im Rahmen der sonderpädagogischen oder medizinisch bzw. psychologischen Diagnostik zeigen sich Anhaltspunkte, die vermuten lassen, dass sonderpädagogischer Förderbedarf in einem anderen bzw. weiteren Förderschwerpunkt vorliegt. Aus Sicht der Ratsuchenden sind die Grenzen
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Ziele |
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Zielgruppen |
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Beratung durch |
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Funktionen |
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(D) Bildungsberatung an der Schnittstelle zwischen pädagogischem und sonderpädagogischem Förderbedarf vor der Aufnahme an der Grundschule § 4 SOGS (PE 3a) | |
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Beratungsanlässe |
Vor Aufnahme an der Grundschule zeigen sich
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Ziele |
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Zielgruppen |
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Beratung durch |
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Funktionen |
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(E) Prozessbegleitende Beratung § 2 Satz SOFS | |
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Beratungsanlässe |
Im Rahmen der inklusiven Unterrichtung treten Fragen auf, die sonderpädagogisches Fachwissen erfordern.
sowie für die Gestaltung von Schul- und Unterrichtsprozessen:
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Ziele |
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Zielgruppen |
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Beratung durch |
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Funktionen |
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Nach Schwarzer & Posse (2005, S. 141–150) existieren drei immanente Funktionen von Beratung, die je nach Ziel und Art der Beratung in das Beratungsgespräch mit unterschiedlicher Wichtung einfließen:
Informationsfunktion
Die Informationsfunktion erfolgt auf zwei Ebenen. Zum einen erfolgt in der Beratung eine Strukturierung und bisweilen eine Bewusstmachung bisheriger Informationen. Leitende Fragen können sein: Welche pädagogisch diagnostischen Erkenntnisse gibt es bezüglich der Ziele und Bedarfe der entsprechenden Schülerinnen und Schüler? Wo steht die Schülerin oder der Schüler in Bezug auf Lerninhalte und zu erwartende Kompetenzen? Zum anderen sollten den Ressourcen der betreffenden Schülerinnen und Schüler sowie der Schule bzw. dem Lebensumfeld ein wichtiger Stellenwert eingeräumt werden. In der Regel sind die beratenen Regelschullehrkräfte und ggf. die Eltern Informationsträger. Die beratende Diagnostiklehrkraft kann zudem Informationen aus vorherigen Beobachtungen oder Gesprächen einbringen, sollten diese der ratsuchenden Lehrkraft nicht bekannt sein. Die Interpretation der eingebrachten Informationen kann in einer Analyse der Situation münden.
Steuerungsfunktion
Die Diagnostiklehrkraft steht im Rahmen der Beratung vor der Herausforderung auf Grundlage ihrer prädiagnostischen Einschätzung auszuloten, ob durch (weitere) pädagogische Maßnahmen die Entwicklung der Schülerin oder des Schülers gefördert werden kann oder die Beantragung eines Verfahrens zur Festsellung von sonderpädagogischem Förderbedarf (vgl. Indikatoren für die Förderschwerpunkte und Bereiche) sinnvoll erscheint. Versteht sich sonderpädagogische Beratung als autonomiefördernd und wird die beratene Person als Expertin oder Experte für ihr oder sein Feld anerkannt, muss jedoch auch die Lehrkraft der Stammschule auf Grundlage der Informationen entscheiden, was das Ziel der Beratung ist (Applikation Pädagogische Entwicklungsbereiche), welche Unterstützung eingefordert und aktuell integriert werden kann.
Unterstützungsfunktion
Sonderpädagogische Beratung kommt mit dieser Funktion dem Ziel nach, sowohl die Entscheidungs- als auch Handlungssicherheit der beratenen Lehrkräfte, Eltern und ggf. Lernenden zu erhöhen. Dies kann auf mehreren Ebenen geschehen:
- strukturiertes Offenlegen vorhandener Informationen
- Mitwirkung bei der Auswahl geeigneter Lösungen
- Einbringen sonderpädagogischer Fachexpertise.
Auch hier gilt, dass die Annahme der Informationen und Maßnahmen sowie deren Verwertung und Umsetzung von Seiten der beratenen Lehrkräfte gesteuert werden.
Zusammenfassend gilt, dass die Überbetonung einer jeden Funktion auch fehlgeleitete Gespräche hervorrufen kann, die auf beiden Seiten des Beratungsprozesses Konfusion auslösen können. So kann ein übermäßiger Fokus auf die Informationsfunktion zur Belehrung führen, eine übermäßige Steuerung in Manipulation münden und eine zu starke Fokussierung auf die Unterstützungsfunktion zu ungewünschten Abhängigkeitsverhältnissen führen. Dies widerspricht dem Ziel der Förderung von Entscheidungs- und Handlungssicherheit. Die drei Funktionen sollten deshalb in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander und insbesondere zum Thema der Beratung stehen. Je nach Gespräch können dabei auch einzelne Funktionen einen höheren Stellenwert einnehmen (vgl. Meyer & Jansen 2016, S. 169 ff.; Schwarzer & Posse 2005, S. 141 ff.).
Exkurs: Eltern mit Migrationshintergrund
Die Beratung von Eltern mit Migrationshintergrund kann sowohl für die Lehrkräfte als auch die Eltern selbst mit verschiedenen Herausforderungen in Verbindung stehen. Gründe hierfür sind vielseitig und individuell. Im Folgenden werden ausgewählte Aspekte aufgezeigt, die von Lehrkräften als komplex beschrieben werden. Es wird auf Materialien zur Unterstützung aufmerksam gemacht.
Grundlegende Kenntnisse zur Umsetzung der "Sächsischen Konzeption zur Integration von Migranten in Sachsen", enthalten im Lehrplan für Deutsch als Zweitsprache an allgemeinbildenden Schulen, sind unterstützend. Für die regionale Beratung stehen die Koordinatorinnen und Koordinatoren für Migration/Integration des Sächsischen Landesamtes für Schule und Bildung zur Verfügung.
Unzureichende Deutschkenntnisse stellen nicht selten eine Herausforderung dar. Im Vorfeld einer jeden Beratung sollten daher Informationen über die Herkunftssprache sowie vorhandene Deutschkenntnisse der Eltern geprüft werden, um ggf. einen Sprachmittler einbeziehen zu können und Informationsmaterial in den Herkunftssprachen zur Verfügung zu stellen.
Folgende Informationsmaterialien stehen in verschiedenen Sprachen zur Verfügung:
Einzelne Schülerinnen und Schüler haben im Herkunftsland keine Schule besucht. Um die schulische und gesellschaftliche Integration zu unterstützen, stehen verschiedene Angebote zur Verfügung:
Empfehlungen werden nach Vorliegen der konzeptionellen Grundlagen eingefügt
Manchen Eltern mit Migrationshintergrund ist das deutsche Bildungssystem nur unzureichend bekannt oder verständlich. Zudem werden mit Begriffen wie Förderschule, Förderbedarf, Behinderung oder Diagnostik nicht selten eher Ängste und Unsicherheiten bei den Eltern erzeugt, die in Extremfällen zu einer Verweigerung der Kommunikation und Kooperation führen können. Es ist unabdingbar, dass den Eltern transparent und verständlich aufgezeigt wird, welche Möglichkeiten der Förderung für das eigene Kind das sächsische Bildungssystem aufzeigt, warum eine Beratung durch den MSD als sinnvoll angesehen wird und welche weiteren möglichen Wege damit verbunden sind. Folgende Informationsmaterialien stehen (auch in verschiedenen Herkunftssprachen) zur Verfügung:
- Elternflyer: Auf dem Weg sein. Elterninformation zur Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf
- Ablaufplan: Beratung und Verfahren zur Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf sowie zur Gestaltung von Förderprozessen
- Video: Schulische Inklusion in Sachsen
- Elternflyer: Viele Wege zum Erfolg. Das sächsische Schulsystem
- Broschüre: Willkommen an sächsischen Schulen
- Video: Schulische Integration in Sachsen
Eine unzureichende gesellschaftliche und soziale Integration der Eltern führt u. U. dazu, dass vorhandene Ressourcen im außerschulischen Umfeld nicht bekannt sind oder nicht wahrgenommen werden. Außerschulische Angebote können einen wesentlichen Beitrag zur Prävention von sonderpädagogischem Förderbedarf und zur Förderung bei Entwicklungsbesonderheiten leisten und begünstigen zudem die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben der Eltern und des Kindes. Im Rahmen sonderpädagogischer Beratung sollten sowohl schulische als auch außerschulische Ressourcen und Hilfen analysiert werden, die für eine positive Entwicklung nutzbar gemacht werden können.
- Applikation "Pädagogische Entwicklungsbereiche"
- Unterstützungssysteme Seiten noch in Erarbeitung