Gestaltung von Förderprozessen im Förderschwerpunkt Sprache
„Sonderpädagogische Förderung [im Bereich Sprache] hat das Ziel, Kinder und Jugendliche dabei zu unterstützen, eine möglichst allseitig entfaltete sprachliche Handlungskompetenz und eine selbstbestimmte Verständigungsfähigkeit zu erwerben“ (KMK 1998, S. 2).
Voraussetzung für eine sprach- und kommunikationsfördernde Lernumgebung ist ein sprachsensibler Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler (vgl. Gesamtkonzept: Sprachliche Bildung, Sachsen 2005; unter "Übergreifende Materialien") sowie das Ausschöpfen aller Möglichkeiten eines binnendifferenzierten Unterrichts.
Praxiserprobte Materialien für die prozessbegleitende sonderpädagogische Förderung sind in der folgenden Übersicht zusammengestellt:
Weitere Empfehlungen können u. a. den Handreichungen „Sonderpädagogische Förderung im gemeinsamen Unterricht“ und „Förderung der sprachlichen und kommunikativen Entwicklung von Kindern im Anfangsunterricht der Grundschule“
entnommen werden. Durchgeführte Fördermaßnahmen sind in einem Förderplan fortlaufend prozessbegleitend zu dokumentieren, zu evaluieren und fortzuschreiben (vgl. Spreer et al. 2016, S. 65).
Die regelmäßige Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs setzt sich spätestens aller zwei Jahre im Rahmen der Klassenkonferenz mit der Frage auseinander, ob nach wie vor ein sonderpädagogischer Förderbedarf im Förderschwerpunkt Sprache besteht. Grundlage dieser Entscheidung und deren Dokumentation ist der Entwicklungsbericht (Formblatt F2). Für die Beschlüsse der Klassenkonferenz ist der MSD oder eine Lehrkraft der betreuenden Förderschule hinzuzuziehen. Für die prozessbegleitende Diagnostik im Förderschwerpunkt Sprache stehen unterschiedliche Methoden und Instrumente zur Verfügung. In Abhängigkeit von den erforderlichen Qualifikationen zum Einsatz des jeweiligen Testverfahrens und der diagnostischen Fragestellung können die Testverfahren durch qualifizierte Lehrkräfte oder Diagnostiklehrkräfte des MSD eingesetzt werden.
- Methoden und Instrumente für die pädagogische Diagnostik (Förderschwerpunkt Sprache) (*.pdf, 0,83 MB) weitere Dokumente noch in Erarbeitung
Der Förderbedarf im Förderschwerpunkt Sprache endet in der Regel nach Beendigung der Klassenstufe 4 gemäß § 16 Absatz 5 SOFS. Eine Fortschreibung des sonderpädagogischen Förderbedarfs nach Klassenstufe 4 muss durch die Stammschule beantragt werden (Formblatt V7). In der Klassenkonferenz ist über die Entwicklung der Schülerin oder des Schülers zu beraten. Die Ergebnisse und Beschlüsse sind im Entwicklungsbericht (Formblatt F2) festzuhalten. Dabei sind Aussagen zu treffen, ob weiterhin sonderpädagogischer Förderbedarf besteht und wenn ja, welche Bedingungen eine sonderpädagogische Förderung an der weiterführenden Schule erfordert. Für die Beschlüsse der Klassenkonferenz ist in diesen Fällen gemäß § 17 Absatz 3 SOFS eine verbindliche beratende Beteiligung einer Sonderpädagogin bzw. eines Sonderpädagogen erforderlich.
Für die Überprüfung sonderpädagogischen Förderbedarfs am Übergang zwischen Klassenstufe 4 und 5 wird Folgendes empfohlen:
- Zeitpunkt: Anfang Klassenstufe 4 (Organisation ist schulintern zu regeln)
- Einsatz von Testverfahren in Verantwortung des MSD: SET 5-10, P-ITPA (Altersnorm beachten, sonst qualitative Auswertung)
- Inklusive Unterrichtung: Einbeziehung des MSD/der zuständigen Förderschule
Der abgeschlossene Entwicklungsbericht sollte den Eltern gemeinsam mit der Bildungsempfehlung ausgehändigt werden, damit dieser bei der Anmeldung an der weiterführenden Schule vorgelegt werden kann. Somit kann sichergestellt werden, dass der weiterführenden Schule die Empfehlungen zur weiteren Förderung und den notwendigen Rahmenbedingungen vorliegen.
Hinweise zur sonderpädagogischen Förderung an der Förderschule
Die sonderpädagogische Förderung an Schulen mit dem Förderschwerpunkt Sprache stellt ein spezifisches Angebot dar und umfasst die Förderung im Unterricht, die Sprachförderung und Sprachtherapie in Kleingruppen und Einzelsettings sowie die Umfeldarbeit, bspw. durch Elterntrainings (vgl. Spreer, Glück & Popp 2016, S. 20).
Hinweise zum Nachteilsausgleich
Individuelle Empfehlungen zum Nachteilsausgleich im Förderschwerpunkt Sprache erfolgen schülerbezogen im Rahmen der Beratung durch die zuständige Förderschule/den zuständigen MSD. Eine Auswahl möglicher Maßnahmen im Rahmen eines Nachteilsausgleiches ist zudem in der folgenden Übersicht dargestellt.
wird zu einem späteren Zeitpunkt ergänzt