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Gestaltung von Förderprozessen im Förderschwerpunkt Sehen

Ein barrierefreier Zugang zu Methoden und Materialien sowie eine auf Teilhabe ausgerichtete Gestaltung des Raumes sind im Rahmen von individueller Förderung sowie bei der Ausrichtung inklusiver Schulentwicklungsprozesse handlungsleitende Prinzipien.

Die Fördermaßnahmen für die einzelne Schülerin und den einzelnen Schüler sind fortlaufend in Förderplänen zu dokumentieren und regelmäßig zu evaluieren. Bei spezifischen Fragen im Einzelfall sollte immer die beratende Expertise der Schulen mit dem Förderschwerpunkt Sehen in Anspruch genommen werden.

Hinweise für die Gestaltung individueller Förderangebote für Lernende mit Beeinträchtigungen des Sehens und Blindheit sowie Standards für elementare Barrierefreiheit können u. a. aus dem „Spezifischen Curriculum für Menschen mit Blindheit und Sehbehinderung“ abgeleitet werden (vgl. u. a. Degenhardt, Gewinn & Schütt 2016; Lang & Heyl 2021, S. 60ff.).

Für den Erwerb blinden- und sehbehindertenspezifischer Handlungsstrategien sowie den Umgang mit Hilfsmitteln ist in Sachsen der Lehrplan „Orientierung /Mobilität“ (2015) handlungsleitend.

Im Rahmen inklusiver Schulentwicklung ist es erforderlich, dass Standards für eine elementare Barrierefreiheit in der Schulinfrastruktur umgesetzt werden (vgl. Degenhardt 2020). Dies umfasst insbesondere Parameter für eine zeitgemäße gute Beleuchtung, eine förderliche Akustik und eine Barrierefreiheit erzeugende Farb- und Kontrastgestaltung.

Im Abschnitt 3.7.4 sind bewährte Praxismaterialien zur didaktisch-methodischen Gestaltung des Unterrichts und zur Förderung im Förderschwerpunkt Sehen zusammengestellt.
 

Empfehlungen zum Nachteilsausgleich im Förderschwerpunkt Sehen erfolgen schülerbezogen unter beratender Beteiligung der zuständigen Förderschule/des zuständigen MSD. Bei der Festlegung von Nachteilsausgleich in Prüfungssituationen sollte die Stammschule die sonderpädagogische Expertise langfristig einbeziehen. 

Im Rahmen der prozessbegleitenden Diagnostik können fallbezogen die in der Landesliste (2024) empfohlenen Methoden und Instrumente eingesetzt werden. Im Rahmen inklusiver Unterrichtung sollte vorrangig auf die Methode der Beobachtung zurückgegriffen werden. Anregungen für mögliche Beobachtungsschwerpunkte können der Übersicht „Diagnostische Teilbereiche“ (Förderschwerpunkt Sehen) entnommen werden.

Die regelmäßige Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs setzt sich spätestens aller zwei Jahre im Rahmen der Klassenkonferenz mit der Frage auseinander, ob nach wie vor ein sonderpädagogischer Förderbedarf im Förderschwerpunkt Sehen besteht. Grundlage dieser Entscheidung und deren Dokumentation ist der Entwicklungsbericht (Formblatt F2). Für die Beschlüsse der Klassenkonferenz ist der MSD oder eine Lehrkraft der betreuenden Förderschule hinzuzuziehen. Ein aktueller Augenarztbefund kann durch die beratende Lehrkraft der Förderschule als Grundlage für die Entscheidung herangezogen werden. 
 

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