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Gestaltung von Förderprozessen an Klinik- und Krankenhausschulen

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Förderung von Schülerinnen und Schülern an der KKS sowie Hinweise zum Umfang des Unterrichts in der KKS und zur Leistungsbewertung werden durch die Schulordnung Förderschulen (SOFS) gesetzt:

  • „Der Umfang des Unterrichts ist mit dem behandelnden Arzt abzustimmen.“
    (§ 10 Satz 2 SOFS).
  • „Die Klinik- und Krankenhausschule stimmt die Unterrichtszeiten mit dem behandelnden Arzt ab.“
    (§ 19 Satz 5 SOFS).
  • „In der Klinik- und Krankenhausschule wird eine Leistungsbewertung nur dann vorgenommen, wenn dies pädagogisch und medizinisch vertretbar ist. Soweit die Klinik- und Krankenhausschule Prüfungen abhält, werden diese in enger Zusammenarbeit mit der Stammschule durchgeführt.“
    (§ 24 Absatz 6 Satz 2 SOFS).

In Bezug auf die inhaltliche Ausrichtung der Förderung der Schülerinnen und Schüler in der KKS weisen Frey & Wertgen (2012) darauf hin, dass sich die „[…] individuelle Förderung […] nicht nur auf eine Art Nachhilfeunterricht in den Kernfächern der schulischen Bildungsgänge beschränken [darf]“ (S. 13). Der Unterricht sollte auch „[…] Alltag und Realität abbilden, neue Handlungsmöglichkeiten aufzeigen, Ängste abbauen, Lernen attraktiv machen, Stigmata vermeiden, Lern- und Leistungsmotivation aufbauen, niederschwelliges Angebot sein (und) alternative Lernformen und Lernorte anbieten“ (Frey & Wertgen 2012, S. 13). 
Der Unterricht von Schülerinnen und Schülern in der KKS folgt einer diagnosebasierten Didaktik. Diese berücksichtigt die Analyse von Stärken und Schwächen der Lernenden, die Spezifik der Erkrankung und deren Einflüsse auf das Lern- und Arbeitsverhalten sowie die Lernergebnisse. Dadurch können die Lernenden wieder mehr Vertrauen in die eigene Leistungsfähigkeit aufbauen und die gewonnenen Selbstwirksamkeitserfahrungen nutzen, um ihre schulischen Kompetenzen weiter zu entwickeln.
Der Erwerb von individuellen Lern- und Arbeitstechniken (Wissenserwerb, Beschaffung von Informationen, Anwenden erworbener Kenntnisse, Präsentation von Arbeitsergebnissen) hilft den Schülerinnen und Schülern für die Zeit nach der Behandlung in deren Stammschule.
Neben der Vermittlung methodischer Kompetenzen sind das soziale und kommunikative Lernen im Unterricht der KKS von besonderer Bedeutung. Beim Lernen in heterogenen Gruppen sind gegenseitige Akzeptanz sowie die Einhaltung von Regeln und Teamarbeit erforderlich. Durch das Kennenlernen und die Umsetzung von Gesprächsregeln, gegenseitiges Unterstützen im Lernprozess, sich Äußern und aktives Zuhören in vielfältigen Kommunikationsanlässen lernen die Schülerinnen und Schüler andere Perspektiven kennen und diese zu akzeptieren.
Die enge Verzahnung von Therapie und Unterricht während des Klinikaufenthaltes trägt dazu bei, an individuellen Therapiezielen zu arbeiten und damit die gesamte Entwicklung der Kinder und Jugendlichen positiv zu beeinflussen (bspw. Entwicklung von Zukunftsperspektiven).

Für die Planung und Dokumentation von Förderprozessen stehen die folgenden Unterstützungsmaterialien zur Verfügung.

Dokumente noch in Erarbeitung

„Nach Beendigung des Krankenhausaufenthaltes wird ein Schulbericht auf der Grundlage der Verhaltensbeobachtung und Leistungsermittlung erstellt. Der Bericht kann einen Versetzungsvorschlag und Empfehlungen zur Schullaufbahn enthalten.“ (§ 24 Absatz 6 Satz 4 SOFS).

Schulberichte können folgende Informationen beinhalten:

  • relevante Schülerdaten
  • Zeitraum der Unterrichtung durch die Klinik- und Krankenhausschule
  • Art und Umfang der Unterrichtung (Einzel- bzw. Gruppenunterricht, Gruppengröße und -zusammensetzung, Wochenstunden, Fächer)
  • stattgefundener Austausch mit Eltern, Stammschule und anderen schulischen und außerschulischen Unterstützungssystemen während des Klinikschulbesuches (bspw. Telefonate, Hilfeplangespräche, runde Tische) und deren wesentlichen Inhalte
  • Einschätzung des Sozial- und Lernverhaltens der Schülerin bzw. des Schülers im Unterricht der KKS unter den besonderen Bedingungen
  • Aufzeigen von Stärken und Ressourcen der Schülerin bzw. des Schülers
  • Beschreibung der Verhaltensmuster und Besonderheiten bei der Lern- und Arbeitsweise von Schülerinnen oder Schülern zum Beginn der Beschulung in der KKS und Veränderungen des Verhaltens im Verlauf des Klinikschulbesuches
  • im Unterricht der KKS behandelte schulische Inhalte sowie ggf. erteilte Noten
  • ggf. Verweis auf medizinisch-therapeutische Erkenntnisse, die während des Klinikaufenthaltes gewonnen wurden (bspw. Hinweise zu bestimmten Entwicklungsbereichen wie bspw. Wahrnehmung, Denken, Gedächtnis)   
  • begründete Empfehlungen für die weitere Beschulung der Schülerin bzw. des Schülers und die Beschreibung von Gelingensbedingungen für die weitere Unterrichtung (Teil des Schulberichts)
    • Empfehlung zur Überprüfung eines Förderbedarfes
    • Empfehlungen für einen Schulwechsel
    • Empfehlungen zum Nachteilsausgleich
    • Hinweise zur Gestaltung des Unterrichts und zur Interaktion mit der Schülerin bzw. dem Schüler
    • Hinweise zur Gestaltung von Übergängen

Im Einzelfall kann die Einleitung des Verfahrens zur Feststellung von Sonderpädagogischem Förderbedarf empfohlen werden. Die im Schulbericht getroffenen Einschätzungen können nach Abstimmung mit dem zuständigen MSD eine Beratung gemäß § 13 SOFS oder § 15 SOFS ersetzen. Der Schulbericht sollte dem Antrag (Formblatt V1) beigefügt werden.

Dokumente noch in Erarbeitung

Eine wichtige Voraussetzung für eine gelingende Reintegration in die Stammschule bildet die Gestaltung des Übergangs (vgl. auch Handreichung "Sonderpädagogische Förderung im gemeinsamen Unterricht", S. 59f.). Aufgabe der KKS ist es, prozessbegleitend die notwendigen Schritte für den Übergang zu planen und vorzubereiten. Die Kooperation von Klinikschule, Stammschule, Eltern sowie Schülerinnen und Schülern ist entscheidend für den Erfolg der Reintegration. Wird diese vernachlässigt, kann es zu einer Gefährdung des Therapieerfolgs im Rahmen oder nach der Behandlung kommen.

Mögliche Arten von Übergängen, einschließlich praktischer Hinweise sind in einer Übersicht zusammengefasst.

Dokument noch in Erarbeitung

Es ist zu empfehlen, Übergänge auf der Grundlage einer schulinternen Prozessbeschreibung zu gestalten und sich dabei an den Standards des „Schulischen Eingliederungsmanagements – SEM“ (analog BEM) zu orientieren (vgl. Meister 2018). Mit dem SEM liegt eine praktische Handlungsorientierung vor, in der die Erfahrungen und Erfolge des langjährig erfolgreich eingesetzten BEM auf die Situation von Schülerinnen und Schülern mit langanhaltenden Krankheitsverläufen, chronischen Erkrankungen oder wiederkehrenden psychiatrischen Klinikaufenthalten übertragen werden.
Entscheidungen zum Tempo des Wiedereinstiegs, der täglichen Stundenbelastung und möglicher Nachteilsausgleiche sind jeweils individuell zu treffen.

Individuelle Empfehlungen zum Nachteilsausgleich im Bereich Kranke Schülerinnen und Schüler können schülerbezogen im Rahmen der Beratung durch Lehrkräfte der KKS, im Schulbericht sowie in der Stammschulkonferenz erfolgen. 

Eine Auswahl möglicher Maßnahmen im Rahmen eines Nachteilsausgleiches sind in der folgenden Übersicht dargestellt.

wird zu einem späteren Zeitpunkt ergänzt

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