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Beratung an Klinik- und Krankenhausschulen

Neben den in § 10 SOFS festgelegten Aufgaben der Unterrichtung und Förderung von kranken Kindern bzw. Jugendlichen zur Erleichterung der Wiedereingliederung in den Unterricht der Stammschulen bestehen in Abhängigkeit der Struktur und Fachrichtung der medizinischen Einrichtungen vielfältige weitere Aufgaben der KKS. Das Krankheitsbild von Patientinnen und Patienten der Kinder- und Jugendpsychiatrie und der Kinder- und Jugendmedizin umfasst häufig auch verschiedenste Probleme im schulischen Bereich. Hier ist die KKS neben den an allen Schularten üblichen Beratungsinhalten in besonderer Weise unterstützend in den Themen Unterrichtsgestaltung an der Stammschule, Schullaufbahnberatung und Therapieunterstützung gefragt. Zudem sind häufig besondere Hilfen notwendig, um den Schülerinnen und Schülern nach ihrer Entlassung eine günstige Entwicklung zu ermöglichen.
 
Im Rahmen ihres Beratungsauftrages kooperieren KKS v. a. mit folgenden Partnern:

  • Klinik
  • Stammschule
  • Eltern
  • Landesamt für Schule und Bildung
  • Jugend- und Sozialamt
  • Jugendhilfeeinrichtungen
  • weitere (bspw. Selbsthilfevereine, Beratungs- und Unterstützungsangebote)

Im Folgenden werden ausgewählte Kooperationsbeziehungen ausführlicher dargestellt.

Grundlage für den klinikinternen Informationsaustausch ist eine Schweigepflichtentbindung der Eltern. Wesentliche Aspekte der Kooperation sind:

  • Schulanmeldung und Festlegungen zur Unterrichtung (Koordination der Unterrichtszeiten oder -inhalte, Status der Beaufsichtigung) 
  • regelmäßiger Informationsaustausch (Visite oder Teambesprechung) u. a. zu 
    • Anamnese
    • diagnostischen Ergebnissen 
    • Therapiezielen oder Therapieformen
    • Unterrichtsbeobachtungen
  • Festlegung weiterführender Maßnahmen (bspw. probeweise Unterrichtung, Fremdunterbringung) 
  • Information zur Schweigepflichtentbindung und Erfüllung der Schulpflicht
  • Austausch von schulrelevanten Informationen
  • Aufrechterhalten des Kontakts zur Stammschule oder zur Klasse während des Klinikaufenthalts
  • Stammschulkonferenz, u. a. 
    • Vorbereitung der Reintegration
    • Beratung zu didaktisch-methodischen Fragestellungen, zum Nachteilsausgleich, zur Gestaltung der Leistungsermittlung und -bewertung 
  • Schullaufbahnberatung
    • Klassenwiederholung
    • Schulwechsel, Wechsel Schulart oder Bildungsgang
    • Empfehlung zur Einleitung des Verfahrens zur Beratung und zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs
    • Empfehlung einer LRS-Überprüfung
    • ggf. Suche nach alternativen Beschulungs- und Ausbildungsformen
  • Beratung zu pädagogischen Fragen im Sinne der Elternstärkung (Grenzen setzen, Tagesstruktur, Freizeitverhalten, Hausaufgabenerledigung)
    • Angebot von Eltern-Kind-Kursen
    • Mitwirkung im Rahmen von Familientagesklinik, Eltern-Kind-Station
  • Kontakthalten während des Klinikaufenthalts (nach Bedarf, im Einzelfall) 

Die Gestaltung und der Erfolg von Beratungsprozessen ist von den Bedürfnissen und Wünschen des jeweiligen Kooperationspartners, der Situation (Leistbarkeit bzw. Ressource KKS) und den Besonderheiten jedes Falls (Fachlichkeit) abhängig.

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