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Sonderpädagogische Beratung im Förderschwerpunkt Lernen

Schnittstelle pädagogischer und sonderpädagogischer Förderbedarf: Indikatoren für einen sonderpädagogischen Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen

Zentrale Aufgabe der Beratung nach §13 Absatz 2 SOFS ist es zu klären, ob die vorhandenen Schwierigkeiten im Lernen vorübergehend sind oder ob andauernde Schwierigkeiten im Lernprozess anzunehmen sind. Im Beratungsprozess ist der Fokus daher auf die nachfolgend beschriebenen Diagnosekriterien zu legen. Beratung und im weiteren Verlauf Diagnostik im Förderschwerpunkt Lernen kann dabei nicht ohne eine Bezugssetzung zu Normen stattfinden. Im Kontext der Kompetenzen in den Bildungsbereichen sind dies die zugrundeliegenden Lehrpläne und im Kontext der kognitiven Fähigkeiten Kompetenzen im Durchschnittbereich der Alternsnorm.

Erhebliche Lernrückstände in den zentralen Bildungsbereichen (Orientierung Sächsischer Bildungsplan) bzw. Kernfächern (Orientierung Lehrpläne der Grund- bzw. Oberschule) sind anhand vorliegender und während des Beratungsprozesses gewonnener Informationen zu erfassen. Diese sind mit Schwierigkeiten in anderen Entwicklungsbereichen (Sprache und Kommunikation, Emotionen und Sozialverhalten, Körper und Motorik) in Zusammenhang zu setzen. Die erbrachten schulbezogenen Leistungen werden zudem wesentlich durch die unterrichtliche Inhalts- und Vermittlungsstruktur beeinflusst, die ebenfalls in den Blick genommen werden muss.

Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit liegt bei dem Kind bzw. dem Jugendlichen ein unterdurchschnittliches Intelligenztestniveau zwischen erster und zweiter negativer Standardabweichung vor (70-85 IQ-Punkte). Dieses Kriterium ist als möglicher Grund für Lernrückstände zu prüfen. Hinweise dafür können dokumentierte Schwierigkeiten in der bisherigen Bildungsbiografie (bspw. Klassenwiederholung aufgrund von Nichterreichung des Klassenziels) oder bereits vorliegende Ergebnisse von Intelligenztests sein.  

Vorliegende fachärztliche bzw. psychologische Befunde sind hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf das schulische Lernen einzuordnen. Im Beratungsprozess ist abzuwägen, inwieweit die vorliegenden Diagnosen einen dauerhaften Einfluss auf den Lernprozess darstellen. Sollten aktuelle Hinweise, aber keine Gutachten oder Befunde vorliegen, sollte eine Überprüfung von Seiten der Schule angeregt werden (bspw. Hinweise auf Risikofaktoren einer Traumatisierungserfahrung). 

Gleichzeitig müssen weitere Faktoren, die für den Lernprozess förderlich oder hinderlich sein können, betrachtet werden. Dazu zählen die vorliegenden Rahmenbedingungen vor Ort, die bereits durchgeführten pädagogischen Fördermaßnahmen sowie die Frage, ob ggf. Teilleistungsschwächen Ursache für die Lernbeeinträchtigungen sein können. Weiterhin ist im systemischen Sinne auch immer das aktuelle Lebensumfeld der Schülerin bzw. des Schülers mit Blick auf lernhemmende und lernförderliche Faktoren zu betrachten.

Die beschriebenen Aspekte sind konsequent in die Erarbeitung folgender praxisorientierter Unterstützungsmaterialien für den Beratungsprozess im Förderschwerpunkt Lernen eingeflossen:

Hinweise für die Beratung

Für die Planung und Durchführung einer sonderpädagogischen Beratung nach §13 SOFS wird empfohlen, dass die meldende Schule dem Beratungsantrag bereits folgende Informationen beifügt (vgl. Hofsäss et al. 2016, S. 64):

  • Entwicklungsdokumentation auf Grundlage von Beobachtungen der Kindertageseinrichtung bzw. der Schule mit Fokus auf die Kernfächer Deutsch und Mathematik 
  • Analysen des Lernentwicklungsstandes im Lesen, Schreiben, Rechnen (bspw. durch Fehleranalysen, Lesescreenings oder Rechengespräche) 
  • Entwicklungsplan mit Dokumentation und Ergebnissen der Fördermaßnahmen

Sollten der Schule externe Befunde oder Gutachten vorliegen, sollten diese dem Beratungsantrag beigefügt werden.

Beobachtungen im Rahmen der Beratung sollten immer im gewohnten Umfeld des Kindes stattfinden. Zur Systematisierung und Planung des Beratungsprozesses im Förderschwerpunkt Lernen stehen Vorabfragebögen zur Verfügung:

Im Beratungsprozess wird die Durchführung folgender Methoden empfohlen:

  • offene Beobachtung 
  • Analyse der vorliegenden Informationen/Dokumentation
  • Gespräch mit Klassenlehrkraft, Beratungslehrkraft, pädagogischer Fachkraft

In der Regel sind Testverfahren im Beratungsprozess nur in der Fragestellung in Abgrenzung zu anderen Förderschwerpunkten zu verwenden und wenn keine externen Gutachten anderer Stellen vorliegen oder in vertretbarer Zeit angefordert werden können (bspw. Schulpsychologie, Kinder- und Jugendärztlicher Dienst). Es ist zu klären, ob der Lernstand in den zentralen Bildungsbereichen (Sächsischer Bildungsplan) bzw. Kernfächern den Lehrplananforderungen (Lehrpläne der Grund- bzw. Oberschule) entspricht.

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