Hinweise für die Beratung
Liegt der Verdacht auf ein Trauma vor, sollte zunächst ein Austausch mit Kolleginnen und Kollegen sowie mit der Schulleitung stattfinden, um herauszufinden, ob die beobachteten Verhaltensweisen ähnlich wahrgenommen werden und welche weitere Vorgehensweise befürwortet wird. Zudem können mit Einwilligung der Eltern weitere Fachdisziplinen einbezogen werden, insbesondere:
- Schulpsychologischer Dienst
- Kinder- und Jugendpsychiatrie
- Schulsozialarbeiterin/Schulsozialarbeiter
- Traumaambulanzen
- Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten
- Jugendhilfeeinrichtungen
- Schulunterstützendes (ehrenamtliches) Personal
Eine Übersicht mit konkreten Akteuren eines regionalen und bundesweiten Unterstützungsnetzwerks sind im nachfolgenden Unterstützungsmaterial aufgeführt.
Im Gespräch mit der Schülerin oder dem Schüler sowie den Eltern bedarf es einer traumasensiblen Haltung. Kinder und Jugendliche mit traumatischen Grunderfahrungen haben Verhaltensstrategien entwickelt, die ihnen helfen, schwierige Lebenssituationen zu bewältigen und in ihnen zu ‚überleben‘. Diese Strategien sind subjektiv bedeutsam und haben ihren Grund. Es gilt, diesen Grund zunächst anzuerkennen, um ihn verstehen zu können. Sowohl die Schülerin oder der Schüler als auch die Eltern dürfen im Gespräch nicht mit einem konkreten Verdacht konfrontiert werden. Die eigenen Beobachtungen können geschildert und subjektive Gründe für Verhaltensweisen erfragt werden (bspw. „Ich habe beobachtet, dass du/Ihr Kind in letzter Zeit … Woran könnte das liegen?“).
Für eine einzelfallbezogene schulpsychologische Beratung ist das Einverständnis der Eltern notwendig. Haben Lehrkräfte allgemeine Fragen zur Unterstützung oder zum Umgang mit traumabetroffenen Schülerinnen und Schülern, können sie sich dazu schulpsychologisch beraten lassen. Dies erfolgt dann in anonymisierter Form.
Sollten Verdachtsmomente vorliegen, dass die traumatypischen Symptome im Zusammenhang mit einer akuten Gefährdungssituation im Umfeld des Kindes auftreten, können sich Lehrkräfte an das Jugendamt oder den Kinderschutzbund wenden.