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Hinweise für die Beratung

Traumatische Ereignisse führen nicht zwangsläufig zu Traumatisierungen und nicht immer bedürfen Kinder und Jugendliche mit traumatischen Grunderfahrungen einer therapeutischen Behandlung. 95% der Therapie mit traumatisierten Menschen umfasst Stabilisierung, die im Alltag, konkret im Rahmen von Beratung, Pädagogik, Pflege und Begleitung, stattfindet (vgl. Hantke 2015, S. 125). Es gilt demzufolge Ressourcen im Alltag zu analysieren und diese zu aktivieren. 

Liegt der Verdacht auf ein Trauma vor, sollte zunächst ein Austausch mit Kolleginnen und Kollegen sowie mit der Schulleitung stattfinden, um herauszufinden, ob die beobachteten Verhaltensweisen ähnlich wahrgenommen werden und welche weitere Vorgehensweise befürwortet wird. Zudem können weitere schulische und außerschulische Fachleute einbezogen werden, insbesondere:

  • Schulpsychologischer Dienst; Kinder- und Jugendpsychiatrie
  • Schulsozialarbeiterin/Schulsozialarbeiter
  • Traumaambulanzen
  • Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten
  • Jugendhilfeeinrichtungen
  • Schulunterstützendes (ehrenamtliches) Personal

Hinweise zu konkreten Akteuren eines regionalen und bundesweiten Unterstützungsnetzwerks sowie Kinder- und Jugendpsychotherapeuten mit einer Zusatzqualifikation als Traumatherapeutinnen und Traumatherapeuten in Sachsen können im folgenden Dokument eingesehen werden.

Im Gespräch mit der Schülerin oder dem Schüler sowie den Eltern bedarf es einer traumasensiblen Haltung. Kinder und Jugendliche mit traumatischen Grunderfahrungen haben Verhaltensstrategien entwickelt, die ihnen helfen, schwierige Lebenssituationen zu bewältigen und in ihnen zu ‚überleben‘. Diese Strategien sind subjektiv bedeutsam und haben ihren Grund. Es gilt, diesen Grund zunächst anzuerkennen, um ihn verstehen zu können. Sowohl die Schülerin oder der Schüler als auch die Eltern sollten im Gespräch nicht mit einem konkreten Verdacht konfrontiert werden. Die eigenen Beobachtungen können geschildert und subjektive Gründe für Verhaltensweisen erfragt werden (bspw. „Ich habe beobachtet, dass du/Ihr Kind in letzter Zeit … Woran könnte das liegen?“).
 
Sollten die Gespräche Verdachtsmomente nicht ausräumen können und/oder die Kooperation verweigert werden, können sich Lehrkräfte an das Jugendamt, den Kinderschutzbund oder den schulpsychologischen Dienst wenden. Ggf. ist abzuklären, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt und weitere Schritte folgen müssen. 

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